Die kurze Antwort
Für gesetzlich Versicherte kostet eine Psychotherapie bei einer Praxis mit Kassensitz nichts. Wer privat behandelt wird, zahlt pro 50-minütiger Sitzung meist zwischen 100 und 170 Euro, abhängig von der abgerechneten Leistung und dem Steigerungssatz. Ob Sie diesen Betrag am Ende selbst tragen, entscheidet Ihr Versicherungsstatus: Die private Krankenversicherung erstattet im Umfang Ihres Tarifs, die Beihilfe einen festen Anteil, und als Selbstzahler:in bleibt der Betrag bei Ihnen.
Dieser Überblick erklärt, wie sich der Preis einer Sitzung zusammensetzt, was eine ganze Therapie kostet und wo sich Geld zurückholen lässt.
Wie sich der Preis einer Sitzung berechnet
Psychologische Psychotherapeut:innen rechnen privat nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Die GOP verweist auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), deren Ziffern und Punktwerte gelten. Jede Leistung hat eine Punktzahl, die mit dem Punktwert von 5,82873 Cent und einem Steigerungssatz multipliziert wird. Üblich ist der 2,3-fache Satz. Bis zum 3,5-Fachen darf die Therapeut:in mit schriftlicher Begründung gehen, darüber nur mit einer vorab unterschriebenen Honorarvereinbarung.
Seit dem 1. Juli 2024 gibt es gemeinsame Abrechnungsempfehlungen von Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, PKV-Verband und Beihilfe. Sie übertragen die Leistungen aus der gesetzlichen Versorgung, also Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie, über sogenannte Analogziffern in die GOÄ. Rechtlich bindend sind sie nicht, in der Praxis aber Standard.
Typische Preise nach GOÄ zum 2,3-fachen Satz
| Leistung | Ziffer | Betrag |
|---|---|---|
| Sprechstunde, je vollendete 25 Minuten | 812 analog | 67,03 € |
| Akutbehandlung, je vollendete 25 Minuten | 812 analog | 67,03 € |
| Kurzzeittherapie, je vollendete 25 Minuten | 812 analog | 67,03 € |
| Erhebung des psychischen Befunds | 801 analog | 33,52 € |
| Biografische Anamnese | 860 | 123,34 € |
| Verhaltenstherapie Einzel, mindestens 50 Minuten | 870 | 100,55 € |
| Bericht an die Gutachter:in, je angefangene Stunde | 85 analog | 67,03 € |
Quelle der Beträge ist die Übersicht der Bundespsychotherapeutenkammer zu den Abrechnungsempfehlungen (Stand Januar 2025).
Was das für eine 50-Minuten-Sitzung bedeutet
Eine Kurzzeittherapie-Sitzung von 50 Minuten besteht aus zwei vollendeten 25-Minuten-Einheiten, also zweimal 812 analog: 134,06 Euro. Wird zusätzlich der aktuelle psychische Befund erhoben (801 analog), kommen 33,52 Euro dazu, zusammen 167,58 Euro. Wichtig ist das Wort “vollendet”: Eine Sitzung von 45 Minuten trägt die Ziffer 812 analog nur einmal.
Zum 3,5-fachen Satz kostet eine 25-Minuten-Einheit 102,00 Euro. Solche Sätze sind die Ausnahme und müssen auf der Rechnung begründet sein.
Was eine ganze Therapie kostet
Die Zahl der Sitzungen hängt vom Anliegen ab und wird gemeinsam mit der Therapeut:in festgelegt. Als Orientierung dienen die Kontingente der Psychotherapie-Richtlinie, an denen sich auch viele private Tarife ausrichten:
- Kurzzeittherapie: zweimal 12 Stunden, also bis zu 24 Sitzungen.
- Langzeittherapie Verhaltenstherapie: bis zu 80 Stunden.
- Langzeittherapie tiefenpsychologisch fundiert: bis zu 100 Stunden.
- Systemische Therapie: bis zu 48 Stunden.
- Analytische Psychotherapie: bis zu 300 Stunden.
Bei einem Sitzungspreis zwischen 120 und 167,58 Euro ergeben sich diese Größenordnungen:
| Umfang | Bandbreite |
|---|---|
| 12 Sitzungen | 1.440 bis 2.010,96 € |
| 24 Sitzungen (volle Kurzzeittherapie) | 2.880 bis 4.021,92 € |
Viele Behandlungen kommen mit einer Kurzzeittherapie aus, manche brauchen deutlich mehr. Wer selbst zahlt, kann den Umfang jederzeit neu besprechen.
Wer zahlt was
Gesetzlich versichert
Eine Richtlinientherapie bei einer Psychotherapeut:in mit Kassensitz ist kostenfrei. Es gibt keine Zuzahlung, keine Praxisgebühr und keinen Eigenanteil. Sie brauchen keine Überweisung, sondern beginnen mit der psychotherapeutischen Sprechstunde. Der Engpass ist nicht das Geld, sondern der freie Platz. Welche Wege es gibt, auch per Video, steht im Beitrag Online-Therapie und Krankenkasse.
Findet sich nachweislich kein zeitnaher Kassenplatz, kann die Kasse unter strengen Voraussetzungen eine Privatpraxis bezahlen. Wie dieses Verfahren funktioniert, erklärt der Leitfaden zur Kostenerstattung in der Psychotherapie.
Privat versichert
Alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten im Umfang Ihres Tarifs. Wie groß dieser Umfang ist, unterscheidet sich stark. Der PKV-Verband nennt als häufige Grenze rund 50 Sitzungen pro Jahr, manche Tarife verlangen nach den ersten Sitzungen eine Genehmigung, einige begrenzen den erstattungsfähigen Steigerungssatz oder sehen einen Selbstbehalt vor. Welche Fragen Sie Ihrer Versicherung vorher stellen sollten, steht im Ablauf für Privatversicherte.
Beihilfeberechtigt
Die Beihilfe übernimmt einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, den Rest deckt in der Regel eine private Restkostenversicherung. Für die Langzeittherapie verlangt die Beihilfe eine Voranerkennung mit Gutachterverfahren. Details, auch zur Behandlung per Video, finden Sie bei der Kostenübernahme durch PKV und Beihilfe.
Selbstzahlend
Wer selbst zahlt, trägt den vollen Betrag und spart sich dafür Anträge, Kontingente und Wartezeit auf Genehmigungen. Für wen sich das lohnt und was dabei zu beachten ist, steht im Beitrag Psychotherapie als Selbstzahler.
Was eine Online-Psychotherapie bei Therapy Lift kostet
Bei Therapy Lift behandeln ausschließlich approbierte Psychotherapeut:innen per Video, abgerechnet wird nach GOÄ/GOP. Die Preise im Überblick:
- Privatversicherte und Beihilfeberechtigte: 167,58 Euro je 50-minütiger Sitzung (812 analog und 801 analog zum 2,3-fachen Satz).
- Selbstzahlende: 120,00 bis 167,58 Euro je 50-minütiger Sitzung, der Steigerungssatz wird individuell vereinbart.
- Kennenlerngespräch: 15 Minuten, kostenfrei.
- Grundgebühr oder Abo: keine. Patient:innen zahlen keine Gebühr an Therapy Lift.
Die Rechnung kommt nach jeder Sitzung. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist bei Therapy Lift nicht möglich. Alle Details stehen auf den Seiten für Selbstzahler und Privatversicherte.
Psychotherapie von der Steuer absetzen
Selbst getragene Kosten einer Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Abziehbar ist nur der Teil, der Ihre zumutbare Belastung übersteigt. Diese Grenze hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
Der Haken liegt im Nachweis. Nach § 64 EStDV brauchen Sie für eine psychotherapeutische Behandlung ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Dieser Nachweis muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein. Wer erst am Jahresende daran denkt, kann die Kosten in der Regel nicht mehr absetzen. Setzen Sie eine Therapie fort, nachdem die Versicherung nicht mehr zahlt, gilt das als neuer Behandlungsbeginn. Klären Sie Einzelheiten mit Ihrer Steuerberater:in.
Was sich an den Preisen ändern könnte
Eine neue GOÄ ist in Arbeit, aber nicht in Kraft. Bundesärztekammer und PKV-Verband haben einen gemeinsamen Entwurf vorgelegt, das Bundesgesundheitsministerium muss die Verordnung erlassen. Die Bundesärztekammer hält ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 für realistisch. Bis dahin gelten die oben genannten Ziffern.
Was Sie jetzt tun können
- Versicherungsstatus klären. Gesetzlich, privat, Beihilfe oder selbst zahlen: davon hängt alles Weitere ab.
- Bei PKV und Beihilfe vorab nachfragen, wie viele Sitzungen Ihr Tarif übernimmt, bis zu welchem Steigerungssatz und ob eine Genehmigung nötig ist. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
- Als Selbstzahler:in den Satz vor der ersten Sitzung vereinbaren und mit 12 bis 24 Sitzungen als erster Planungsgröße rechnen.
- Steuer früh denken. Wenn Sie die Kosten absetzen möchten, holen Sie die Bescheinigung vor Behandlungsbeginn ein.
Wenn Sie privat versichert sind oder selbst zahlen möchten: Über die Therapeutensuche finden Sie approbierte Psychotherapeut:innen bei Therapy Lift und buchen ein kostenfreies Kennenlerngespräch per Video.
Häufige Fragen
Was kostet eine Psychotherapie-Sitzung privat?
Eine 50-minütige Sitzung kostet nach der Gebührenordnung zum üblichen 2,3-fachen Satz rund 134 Euro für die reine Gesprächszeit (zweimal Ziffer 812 analog). Kommt die Erhebung des psychischen Befunds hinzu, sind es 167,58 Euro. Höhere Sätze bis zum 3,5-Fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Muss ich als gesetzlich Versicherte etwas zuzahlen?
Nein. Eine Psychotherapie im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinie bei einer Praxis mit Kassensitz ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei. Es gibt keine Zuzahlung und keine Praxisgebühr. Kosten entstehen nur, wenn Sie bewusst privat behandelt werden.
Was kostet eine komplette Kurzzeittherapie als Selbstzahler:in?
Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen. Bei Therapy Lift liegen 12 Sitzungen zwischen 1.440 und 2.010,96 Euro, 24 Sitzungen zwischen 2.880 und 4.021,92 Euro, je nach vereinbartem Satz. Das kostenfreie Kennenlerngespräch kommt nicht hinzu.
Kann ich die Kosten einer Psychotherapie von der Steuer absetzen?
Ja, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, soweit die Kosten Ihre zumutbare Belastung übersteigen. Für eine Psychotherapie verlangt das Finanzamt ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, ausgestellt vor Beginn der Behandlung. Eine nachträglich eingeholte Bescheinigung reicht nicht.
Ist Online-Psychotherapie günstiger als eine Therapie in der Praxis?
Nein, die Gebühren sind dieselben. Abgerechnet wird nach denselben Ziffern der Gebührenordnung, private Versicherungen und Beihilfe erstatten Videositzungen seit 2022 ohne Abschlag. Sie sparen allerdings Fahrtzeit und Fahrtkosten.
Quellen
- Bundespsychotherapeutenkammer: Übersicht der Analogleistungen gemäß den Abrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfe (Stand Januar 2025)
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Psychotherapie-Richtlinie
- PKV-Verband, Patientenportal: Psychotherapie für Privatversicherte
- Einkommensteuergesetz § 33 und Einkommensteuer-Durchführungsverordnung § 64
- Bundesärztekammer: Novellierung der GOÄ