1. Ratgeber
  2. Psychotherapie
  3. Online-Therapie, DiGA oder KI-Chatbot: der Unterschied
Emil Herrling
Emil Herrling
  • Aug 17, 2026
  • 9 min read

Online-Therapie, DiGA oder KI-Chatbot: der Unterschied

Online-Therapie, DiGA oder KI-Chatbot: wer behandelt, was die Kasse zahlt und für wen sich welches Angebot eignet. Der Vergleich der drei Kategorien.

Person mit Laptop und Smartphone, digitale Angebote für psychische Gesundheit im Vergleich

Drei Angebote, ein Wort, sehr verschiedene Dinge

Sie geben Online-Therapie in die Suche ein, weil Sie Hilfe brauchen. Was Ihnen entgegenkommt, sind drei völlig verschiedene Angebote, die alle das Wort Therapie tragen: eine Behandlung per Video bei einer approbierten Psychotherapeut:in, eine App auf Rezept, und ein Chatbot, der um drei Uhr nachts antwortet. Von außen sieht das alles nach digitaler Hilfe aus. Wer dahintersteht, was geprüft wurde und wer die Verantwortung für Ihren Verlauf trägt, unterscheidet sich erheblich.

Dieser Text vergleicht die drei Kategorien anhand von sechs Fragen, die im Ernstfall den Unterschied machen. Verglichen werden Kategorien, keine Marken. Digitale Gesundheitsanwendungen sind geprüfte Medizinprodukte und haben ihre eigene Berechtigung. Am Ende jedes Abschnitts steht eine klare Antwort darauf, für wen die jeweilige Kategorie passt.

Die drei Kategorien, sauber getrennt

Psychotherapie per Video. Eine Heilbehandlung durch eine staatlich zugelassene, also approbierte Psychotherapeut:in. Sie umfasst Diagnostik, einen Behandlungsplan in einem Richtlinienverfahren und eine fortlaufende therapeutische Beziehung. Das Format ist digital, die Behandlung selbst ist dieselbe wie im Sprechzimmer.

DiGA, die App auf Rezept. Eine digitale Gesundheitsanwendung nach § 33a SGB V. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüft sie und nimmt sie in das DiGA-Verzeichnis auf. Inhaltlich ist eine DiGA in aller Regel ein strukturiertes Kursprogramm für eine bestimmte Indikation, häufig auf Basis der kognitiven Verhaltenstherapie. Es gibt begleitete und unbegleitete Varianten, überwiegend arbeiten Sie die Module selbst durch.

KI-Chatbot. Eine Software, die auf Ihre Eingaben antwortet, ob als allgemeiner Assistent oder als Begleit-App für die Stimmung. Keine approbierte Person, kein Zulassungsverfahren als Gesundheitsanwendung, keine klinische Verantwortung.

Der Vergleich auf einen Blick

Worauf es ankommtPsychotherapie per VideoDiGA (App auf Rezept)KI-Chatbot
Wer behandeltEine approbierte Psychotherapeut:in, mit klinischer Verantwortung für den VerlaufEin geprüftes Programm, je nach Anwendung mit oder ohne therapeutische BegleitungEine Software, ohne behandelnde Person dahinter
Zulassung und RahmenApprobation plus Fachkunde in einem Richtlinienverfahren, Rahmen ist die Psychotherapie-Richtlinie des G-BAMedizinprodukt, vom BfArM geprüft und im DiGA-Verzeichnis gelistet, Rechtsgrundlage § 33a SGB V und DiGAVIn der Regel kein Zulassungsverfahren als Gesundheitsanwendung, nicht im DiGA-Verzeichnis
WirksamkeitsnachweisPsychotherapie ist in den Leitlinien als Behandlung der ersten Wahl empfohlen, etwa in der NVL Unipolare Depression und der S3-Leitlinie AngststörungenPositiver Versorgungseffekt muss für die zugelassene Indikation nachgewiesen werden, bei vorläufiger Aufnahme innerhalb der ErprobungszeitKein regulatorisch geforderter Wirksamkeitsnachweis
Kosten und ErstattungÜber den Versicherungsstatus, für gesetzlich und privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und SelbstzahlerinnenGesetzlicher Anspruch bei Listung im Verzeichnis, auf Verordnung oder nach Antrag bei der KasseMeist Abo oder kostenlos, keine Leistung der Krankenversicherung
Datenschutz und SchweigepflichtGesetzliche Schweigepflicht nach § 203 StGB, dazu die Anforderungen an die VideobehandlungGeprüfte Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit als Voraussetzung der AufnahmeKeine therapeutische Schweigepflicht, Datenverarbeitung richtet sich nach den Bedingungen des Anbieters
Für wen geeignetWenn eine Behandlung mit Diagnostik, Beziehung und Verantwortung gebraucht wirdZur Überbrückung, als Ergänzung zur Behandlung oder bei leichteren Beschwerden in der zugelassenen IndikationZur Selbstbeobachtung und Information im Alltag

Psychotherapie per Video: eine Behandlung, kein Programm

Approbation heißt: staatliche Zulassung zur Heilkunde, erteilt nach einem geregelten Studium und einer geregelten Ausbildung. Wer sie hat, darf behandeln und haftet dafür. Dazu kommt die Fachkunde in einem der vier Richtlinienverfahren, also Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie oder Systemische Therapie. Welche Leistungen als Videobehandlung erbracht werden dürfen, regelt die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Praktisch heißt das etwas, das ein Programm nicht leisten kann. Ihre Therapeut:in stellt eine eigene Diagnose statt einer Selbsteinschätzung per Fragebogen. Sie passt das Vorgehen an, wenn sich Ihre Situation ändert. Und sie bemerkt, wenn es Ihnen schlechter geht, weil sie Sie regelmäßig sieht und den Verlauf verantwortet. Die therapeutische Beziehung selbst gehört zu den wirksamen Bestandteilen der Behandlung.

Die Leitlinien empfehlen Psychotherapie als Behandlung der ersten Wahl, etwa die Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression und die S3-Leitlinie Angststörungen. Das Verfahren bleibt dabei dasselbe, ob Sie im Sprechzimmer sitzen oder vor der Kamera.

Genau das ist unser Angebot bei Therapy Lift: echte approbierte Therapeut:innen per Video, kein Chatbot, keine Selbsthilfe-App, keine KI. Die Gespräche laufen Ende-zu-Ende-verschlüsselt über eine selbst gehostete Infrastruktur auf Servern in Deutschland, und für die Videosprechstunde liegt uns seit dem 11. August 2026 die KBV-Zertifizierung Teil 1 zur IT-Sicherheit vor. Wie eine Behandlung abläuft, was sie kostet und was die Studienlage hergibt, steht ausführlich auf unserer Seite zur Online-Psychotherapie.

Das Videoformat hat Grenzen. Bei akuter Suizidalität, bei schwerer Depression mit starkem Antriebsverlust oder bei einem Substanzentzug braucht es engeren Kontakt, oft eine Klinik oder eine teilstationäre Anbindung. Ob das Format zu Ihnen passt, können Sie mit der Entscheidungshilfe zur Eignung durchgehen.

Für wen passt das: für alle, die eine richtige Behandlung brauchen, also eine Diagnose, einen Plan und eine Person, die den Verlauf verantwortet. Und für alle, die keinen Platz in erreichbarer Nähe finden, weil die Suche online unabhängig vom Wohnort wird.

DiGA: geprüfte Medizinprodukte mit klarem Auftrag

DiGA sind eine gesetzlich geregelte Leistung, und die Anforderungen sind eng gefasst. Das BfArM prüft in einem festgelegten Verfahren Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit sowie den positiven Versorgungseffekt. Fällt die Prüfung positiv aus, wird die Anwendung in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen, entweder dauerhaft oder vorläufig zur Erprobung, wenn der Versorgungseffekt noch innerhalb einer befristeten Frist nachzuweisen ist. Rechtsgrundlage sind § 33a SGB V und die DiGA-Verordnung.

Für Sie heißt das: Was im Verzeichnis steht, ist geprüft und wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, auf Verordnung durch eine Ärzt:in oder Psychotherapeut:in oder nach einem Antrag bei der Kasse mit Nachweis der Indikation. Das ist ein echter Vorteil, den viele Angebote nicht haben.

Die Grenzen sind ebenso klar, und sie sind so gewollt. Eine DiGA ist an ihre zugelassene Indikation gebunden, sie stellt keine eigene Diagnose, und ihr Nutzen ist für genau diese Indikation belegt, nicht darüber hinaus. Der Verlauf wird in der Regel nicht durch eine Person beobachtet, die eingreifen kann. Die Bundespsychotherapeutenkammer beschreibt digitale Anwendungen deshalb als etwas, das in die psychotherapeutische Versorgung eingebettet sein muss, um die Behandlung zu verbessern.

Für wen passt das: für Menschen mit leichteren Beschwerden in der zugelassenen Indikation, für die Zeit auf der Warteliste, und als Ergänzung, wenn eine Behandlung ohnehin läuft und die Therapeut:in die Inhalte einordnet.

KI-Chatbots: hilfreich im Alltag, keine Heilbehandlung

Ein Chatbot antwortet sofort, urteilt nicht und kostet wenig. Das erklärt, warum viele Menschen ihn nutzen, gerade nachts und gerade dann, wenn sonst niemand erreichbar ist. Diesen Nutzen kleinzureden wäre unaufrichtig.

Nur ist er strukturell etwas anderes als eine Behandlung, und das lässt sich nachprüfen. Es steht keine approbierte Person dahinter, also auch keine Berufshaftung und keine klinische Verantwortung. Generische Assistenten durchlaufen kein Zulassungsverfahren als Gesundheitsanwendung und stehen nicht im DiGA-Verzeichnis, das Sie jederzeit selbst nachschlagen können. Und die therapeutische Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt für Berufsgeheimnisträgerinnen, nicht für eine Software: was Sie eintippen, wird nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters verarbeitet.

Dazu kommt der Punkt, der in Krisen zählt. Antworten entstehen aus statistischen Mustern, nicht aus einer Einschätzung Ihres Einzelfalls, und Sicherheitsgrenzen greifen nicht zuverlässig, wenn es kritisch wird. Die Bundespsychotherapeutenkammer ordnet KI in der Psychotherapie entsprechend als Ergänzung ein, die eingebettet und geprüft sein muss, nicht als Ersatz für die Versorgung durch Menschen.

Für wen passt das: um Gedanken zu sortieren, sich zu informieren oder ein Erstgespräch vorzubereiten. Nicht, um eine Diagnose zu klären, eine Behandlung zu ersetzen oder eine Krise aufzufangen.

Was heißt das für Ihre Entscheidung?

Vier Situationen, vier ziemlich klare Antworten.

  • Sie haben eine Diagnose oder einen Verdacht und Ihre Beschwerden bestimmen den Alltag. Dann brauchen Sie eine Behandlung mit einer approbierten Person, nicht ein Programm. Online per Video ist dafür ein vollwertiger Weg.
  • Sie stehen auf einer Warteliste und wollen die Zeit nicht verlieren. Eine DiGA kann diese Lücke sinnvoll füllen, parallel zur weiteren Platzsuche.
  • Sie sind gesetzlich versichert und finden keinen Kassenplatz. Dann lohnt der Blick auf die Wege der Kostenübernahme, von der Terminservicestelle bis zum Kostenerstattungsverfahren. Was wann greift, steht in der Übersicht zur Kostenübernahme, und wer die Behandlung selbst trägt, findet die Konditionen auf der Seite für Selbstzahler:innen.
  • Sie wollen erst einmal sortieren, was mit Ihnen los ist. Dafür sind Selbsttests, Informationen und auch ein Chatbot brauchbar. Für die Einordnung selbst braucht es danach einen Menschen mit Ausbildung.

Wenn Sie unsicher sind, welche der drei Kategorien zu Ihrer Situation passt, klärt sich das meistens in einem Gespräch schneller als in einer Recherche. Bei Therapy Lift sehen Sie vorab, wer Sie behandeln würde, im Therapeut:innen-Verzeichnis, und besprechen im kostenlosen Kennenlerngespräch, was für Sie sinnvoll ist. Auch dann, wenn die Antwort am Ende lautet: für Sie passt gerade etwas anderes.

Häufige Fragen

Ist eine Therapie-App dasselbe wie Online-Psychotherapie?

Nein. Online-Psychotherapie ist eine Behandlung durch eine approbierte Psychotherapeut:in, die per Video stattfindet, mit eigener Diagnostik und einem Behandlungsplan in einem Richtlinienverfahren. Eine Therapie-App, meist eine digitale Gesundheitsanwendung nach § 33a SGB V, ist ein geprüftes Kursprogramm für eine bestimmte Indikation, das Sie überwiegend selbst durcharbeiten. Beides kann sinnvoll sein, aber nur im ersten Fall übernimmt eine approbierte Person die klinische Verantwortung für den Verlauf.

Zahlt die Krankenkasse DiGA und Online-Psychotherapie?

Für DiGA gibt es einen gesetzlichen Anspruch: Ist eine Anwendung im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, entweder auf Verordnung oder nach einem Antrag mit Nachweis der Indikation. Bei Psychotherapie per Video hängt die Kostenübernahme nicht am Format, sondern am Abrechnungsweg: gesetzlich Versicherte über eine Kassenzulassung oder das Kostenerstattungsverfahren, privat Versicherte und Beihilfeberechtigte nach ihrem Tarif, Selbstzahlerinnen direkt.

Kann ein KI-Chatbot eine Psychotherapie ersetzen?

Nein. Hinter einem KI-Chatbot steht keine approbierte Person, er durchläuft kein Zulassungsverfahren als Gesundheitsanwendung und unterliegt nicht der therapeutischen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Die Bundespsychotherapeutenkammer ordnet digitale Anwendungen als Ergänzung ein, die in die psychotherapeutische Versorgung eingebettet sein muss. Als Werkzeug, um Gedanken zu sortieren oder sich auf ein Erstgespräch vorzubereiten, kann ein Chatbot nützlich sein, eine Behandlung ist er nicht.

Woran erkenne ich, ob hinter einem Angebot eine approbierte Person steht?

Drei Prüfungen reichen meistens. Erstens: Wird ein Name mit Approbation genannt, oder nur eine Marke? Zweitens: Steht ein Richtlinienverfahren dabei, also Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie oder Systemische Therapie? Drittens: Findet die Behandlung als Gespräch mit einer realen Person statt, oder arbeiten Sie ein Programm ab? Wer eine approbierte Person sucht, findet sie auch in den öffentlichen Verzeichnissen der Kammern und der Kassenärztlichen Vereinigungen.


Akute Krise? Wenn Sie in einer akuten Notlage sind, wenden Sie sich bitte sofort an die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, kostenfrei, rund um die Uhr) oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei Lebensgefahr: 112.

Online-therapie Diga Therapie-app Ki-chatbot Psychotherapie Vergleich