Wer sich entscheidet, etwas am eigenen Trinken zu ändern, steht oft vor einem unübersichtlichen System aus Hausarztpraxis, Klinik, Beratungsstelle, Rentenversicherung und Selbsthilfe. Gleichzeitig gibt es für fast jede Lebenslage ein passendes Angebot. Grundlage dieses Beitrags ist die deutsche S3-Leitlinie “Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen” (Stand 2021), dazu die Psychotherapie-Richtlinie in der seit Juni 2026 geltenden Fassung.
Abstinenz oder weniger trinken?
Die Leitlinie ist hier klar. Bei einer Alkoholabhängigkeit ist Abstinenz das vorrangige Therapieziel. Wenn Abstinenz zurzeit nicht erreichbar ist, oder wenn riskanter Konsum oder schädlicher Gebrauch vorliegt, soll eine Reduktion von Menge, Häufigkeit und Trinkdauer angestrebt werden, um Schäden zu begrenzen.
Das hat praktische Folgen. Wer noch nicht bereit ist, ganz aufzuhören, muss deshalb nicht auf Hilfe verzichten. Eine deutliche Reduktion senkt Gesundheitsrisiken und ist für manche ein Zwischenschritt. Wer bereits abhängig ist und ein kontrolliertes Trinken versucht, sollte das mit Fachleuten planen und ehrlich prüfen, ob es gelingt. Hält es nicht, ist Abstinenz das sicherere Ziel.
Die Behandlung im Überblick
1. Motivation, Beratung, Abklärung
Am Anfang steht meist ein Gespräch in der Hausarztpraxis oder einer Suchtberatungsstelle. Suchtberatungsstellen beraten kostenlos und vertraulich, auch Angehörige, und helfen bei Anträgen. Viele Menschen sind anfangs hin- und hergerissen zwischen “Ich will etwas ändern” und “So schlimm ist es nicht”. Das ist normal und kein Grund, den Termin abzusagen. Wie eine Diagnose gestellt wird, steht unter Alkoholabhängigkeit: Diagnose.
2. Entzug: Entgiftung oder qualifizierte Entzugsbehandlung
Bei körperlicher Abhängigkeit folgt ein ärztlich begleiteter Entzug. Die Leitlinie empfiehlt eine stationäre Behandlung, wenn ein Risiko für Krampfanfälle oder ein Delir besteht, außerdem bei Suizidalität, schweren Begleiterkrankungen, fehlender sozialer Unterstützung, gescheiterten ambulanten Versuchen oder in der Schwangerschaft. Ambulant ist ein Entzug möglich, wenn keine schweren Symptome zu erwarten sind und eine suchtmedizinisch erfahrene Ärzt:in eng begleitet und ein Notdienst rund um die Uhr erreichbar ist.
Die Leitlinie empfiehlt statt einer reinen Entgiftung eine qualifizierte Entzugsbehandlung. Sie dauert in der Regel etwa 21 Tage und verbindet die körperliche Behandlung mit Psychoedukation, motivierenden Gesprächen, Gruppen und der Planung, wie es danach weitergeht. Eine Entgiftung allein ist keine ausreichende Therapie der Sucht, betont die Leitlinie. Der Übergang in die weitere Behandlung soll möglichst nahtlos sein.
3. Entwöhnung: medizinische Rehabilitation
Bei einer Abhängigkeit empfiehlt die Leitlinie eine Entwöhnung als Komplexbehandlung. Ein multiprofessionelles Team aus Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Sozialarbeit und Ergo- oder Bewegungstherapie arbeitet an Rückfallvorbeugung, Begleiterkrankungen, Beziehungen, Arbeit und Alltagsstruktur. Sie ist ambulant, ganztägig ambulant oder stationär möglich, auch kombiniert. Die Dauer reicht nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung von mehreren Wochen bis zu Monaten.
Den Antrag stellen Sie bei der Rentenversicherung, mit einem ärztlichen Befundbericht und einem Sozialbericht der Suchtberatungsstelle. Wer die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, etwa weil Beiträge fehlen, bekommt die Entwöhnung in der Regel von der Krankenkasse. Für Menschen ohne Arbeit oder Tagesstruktur empfiehlt die Leitlinie Angebote, die auch die Rückkehr ins Berufsleben fördern.
4. Nachsorge
Die ersten Monate nach der Entwöhnung sind die verletzlichste Zeit. Die Leitlinie empfiehlt eine aufeinander abgestimmte Versorgung über mindestens zwölf Monate. Dazu gehören ambulante Nachsorgegruppen, Psychotherapie, Termine in der Suchtberatung, bei Bedarf Medikamente und regelmäßige Selbsthilfe. Wie man Rückfälle erkennt und auffängt, beschreibt Alkoholabhängigkeit: Rückfall.
Bei riskantem Konsum und schädlichem Gebrauch ohne Abhängigkeit entfällt der Entzug meist. Hier reichen oft Kurzinterventionen in der Hausarztpraxis, ambulante Beratung oder eine Psychotherapie.
Welche Psychotherapie hilft?
Für die Zeit nach dem Entzug spricht die Leitlinie diese Empfehlungen aus:
- Motivierende Gesprächsführung (starke Empfehlung). Die Therapeut:in hilft, die eigene Ambivalenz zu klären, ohne zu drängen oder zu beschämen: Was spricht für das Trinken, was dagegen, was ist Ihnen wirklich wichtig? Entscheidungen bleiben bei Ihnen. Das stärkt die Zuversicht, Veränderung zu schaffen.
- Verhaltenstherapie und kognitive Verhaltenstherapie (starke Empfehlung). Gemeinsam werden persönliche Auslöser herausgearbeitet, etwa Stress, Streit, bestimmte Orte oder Uhrzeiten. Sie üben, Verlangen zu erkennen und auszuhalten, Alkohol abzulehnen, Alternativen für schwierige Momente aufzubauen und einen Ausrutscher zu stoppen, bevor er zum Rückfall wird. Mehr zur Methode unter Verhaltenstherapie.
- Kontingenzmanagement (starke Empfehlung). Nachgewiesene Abstinenz wird gezielt belohnt, etwa mit Gutscheinen.
- Angehörigenarbeit und Paartherapie (starke Empfehlung). Partner:innen und Familie leiden mit und reagieren oft auf eine Weise, die das Trinken ungewollt stabilisiert, etwa indem sie Folgen abfangen oder entschuldigen. Gemeinsame Gespräche helfen, neue Absprachen und eine andere Kommunikation zu finden.
- Angeleitete Patient:innengruppen und Cognitive Bias Modification (Empfehlung). Bei Letzterer trainieren Betroffene am Computer, ihre automatische Hinwendung zu Alkoholreizen abzuschwächen.
- Psychodynamische Kurzzeittherapie (offene Empfehlung). Sie kann angeboten werden und richtet den Blick auf Beziehungsmuster und innere Konflikte, die hinter dem Trinken stehen.
Künstlerische Therapien können bei Begleiterkrankungen ergänzend eingesetzt werden. Psychische Begleiterkrankungen wie Depression, Angst oder PTBS sollen laut Leitlinie in einem integrierten Ansatz gleich mitbehandelt werden, nicht erst nach Monaten der Abstinenz.
Ambulante Psychotherapie über die Krankenkasse: die Abstinenzregel
Eine Abhängigkeit von Alkohol ist in der Psychotherapie-Richtlinie als Behandlungsanlass vorgesehen, aber mit einer Bedingung. Grundsätzlich setzt eine Richtlinienpsychotherapie Abstinenz voraus. Abweichend davon darf eine Kurzzeittherapie beginnen, wenn die Abstinenz parallel bis zum Ende von zwölf Behandlungsstunden erreicht werden kann. Gelingt das bis dahin nicht, sind weitere Stunden nur möglich, wenn Abstinenz ausdrücklich als vorrangiges Therapieziel vereinbart wird. Nach der Kurzzeittherapie muss eine Ärzt:in, nicht die behandelnde Psychotherapeut:in, die Abstinenz anhand geeigneter Nachweise bescheinigen.
Klappt es nicht, muss die Psychotherapeut:in über Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung beraten. Eine spätere Wiederaufnahme der Psychotherapie bleibt möglich. Für riskanten Konsum und schädlichen Gebrauch ohne Abhängigkeit gilt die Regel nicht.
Medikamente
Medikamente ersetzen keine Therapie, können sie aber deutlich unterstützen. Dosierungen gehören in ärztliche Hände.
Im Entzug sollen mittelschwere und schwere Symptome laut Leitlinie medikamentös behandelt werden, vor allem mit zeitlich begrenzt gegebenen Benzodiazepinen. Clomethiazol wirkt ebenfalls gut gegen Entzugssymptome, Krampfanfälle und Delir, soll wegen seines Abhängigkeitspotenzials und der geringen therapeutischen Breite aber nur stationär eingesetzt werden. Bei einem Delir kommen Antipsychotika wie Haloperidol hinzu. Vitamin B1 (Thiamin) beugt dem Wernicke-Syndrom vor.
Nach dem Entzug stehen in Deutschland zur Verfügung:
- Acamprosat und Naltrexon sollten laut Leitlinie außerhalb der stationären Rehabilitation im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplans angeboten werden. Beide können das Rückfallrisiko senken, Naltrexon dämpft zudem das Verlangen und die belohnende Wirkung von Alkohol.
- Nalmefen kann angeboten werden, wenn das Ziel zunächst eine Reduktion der Trinkmenge ist.
- Disulfiram löst bei Alkoholkonsum heftige Unverträglichkeitsreaktionen aus. Es ist für diese Anwendung in Deutschland nicht mehr zugelassen und kommt nur in Ausnahmefällen infrage.
Benzodiazepine werden wegen ihres eigenen Suchtpotenzials nur zeitlich begrenzt im Entzug eingesetzt. Begleitende Depressionen oder Angststörungen werden nach den jeweiligen Leitlinien behandelt.
Unterstützung durch Selbsthilfe
Die Leitlinie empfiehlt den regelmäßigen und langfristigen Besuch von Selbsthilfegruppen in allen Phasen, vorher, währenddessen und danach. In Deutschland gibt es unter anderem die Anonymen Alkoholiker, das Blaue Kreuz, den Kreuzbund, die Guttempler und die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe. Viele Gruppen treffen sich auch online. Für Angehörige gibt es eigene Gruppen, zum Beispiel Al-Anon, und Angehörige sollen laut Leitlinie früh auf diese Angebote hingewiesen werden.
Wie stehen die Chancen?
Die Leitlinie empfiehlt, nach dem Entzug ohne Lücke weiterzubehandeln. Älteren Menschen soll die Weiterbehandlung ausdrücklich mit Hinweis auf ihre überdurchschnittlich günstige Prognose angeboten werden. Gleichzeitig ist Alkoholabhängigkeit eine Erkrankung, bei der auch nach langer Abstinenz Rückfälle vorkommen. Deshalb ist die Nachsorge so wichtig, und deshalb ist ein Rückfall ein Anlass, wieder Hilfe zu holen, nicht das Ende der Behandlung.
Was Sie jetzt tun können
- Vereinbaren Sie einen Termin in der Hausarztpraxis oder einer Suchtberatungsstelle. Adressen finden Sie im Suchthilfeverzeichnis der DHS.
- Hören Sie bei täglichem Trinken nicht abrupt allein auf. Klären Sie vorher, ob ein ambulanter Entzug sicher ist.
- Fragen Sie in der Beratungsstelle nach dem Weg in eine Entwöhnung und lassen Sie sich beim Antrag helfen.
- Suchen Sie sich früh eine Selbsthilfegruppe. Viele erleben dort zum ersten Mal, dass sie nicht allein sind.
Über Therapy Lift finden Sie approbierte Psychotherapeut:innen für eine Psychotherapie per Video. Das kann passen, wenn Sie ein riskantes Trinkmuster verändern möchten, nach einer Entwöhnung Halt in der Nachsorge suchen oder eine Depression oder Angststörung behandeln wollen, die mit dem Trinken zusammenhängt. Einen ärztlich begleiteten Entzug oder eine Entwöhnungsbehandlung ersetzt es nicht. Termine gibt es oft innerhalb weniger Tage, das Kennenlerngespräch ist kostenfrei. Selbstzahlende zahlen 120,00 bis 167,58 € je 50-Minuten-Sitzung, private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten im Umfang Ihres Tarifs. Mehr unter Selbstzahler und Privatversicherte.
Akute Krise? Wenn Sie in einer akuten Notlage sind, wenden Sie sich bitte sofort an die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, kostenfrei, 24/7) oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei Lebensgefahr: 112.