Wer eine Psychotherapie sucht, stößt schnell auf Begriffe wie Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundiert, analytisch oder systemisch. Dahinter stehen unterschiedliche Vorstellungen davon, wie psychische Beschwerden entstehen und was hilft. Alle vier sind wissenschaftlich anerkannt und Kassenleistung, sie fühlen sich in der Praxis aber sehr verschieden an.
Dieser Überblick erklärt, was die Verfahren unterscheidet, welche weiteren Therapieformen es gibt und mit welchen Fragen Sie herausfinden, was zu Ihnen passen könnte.
Verfahren, Methode, Setting: drei Begriffe, die oft verwechselt werden
- Verfahren sind umfassende Ansätze mit eigener Theorie über Entstehung und Behandlung psychischer Erkrankungen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen vier davon, die sogenannten Richtlinienverfahren.
- Methoden sind Bausteine, die innerhalb eines Verfahrens eingesetzt werden, zum Beispiel EMDR in der Traumabehandlung oder die Dialektisch-Behaviorale Therapie innerhalb der Verhaltenstherapie.
- Setting beschreibt die Form: Einzeltherapie, Gruppentherapie oder, in der Systemischen Therapie, die Behandlung gemeinsam mit Angehörigen.
Die vier Kassenverfahren im Überblick
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass Gedanken, Gefühle und Verhalten zu einem großen Teil erlernt sind und sich durch neue Lernerfahrungen verändern lassen. Sie arbeitet strukturiert, transparent und aktiv: Gemeinsam wird analysiert, was ein Problem heute aufrechterhält, dann wird geübt, etwa mit Exposition bei Angst, Aktivitätsplänen bei Depression oder dem Überprüfen belastender Gedanken. Aufgaben zwischen den Sitzungen gehören dazu. Sie ist das am breitesten untersuchte Verfahren.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie fragt, welche unbewussten Konflikte und früh gelernten Beziehungsmuster hinter heutigen Beschwerden stehen. Sie konzentriert sich auf einen zentralen, aktuellen Konflikt. Man sitzt sich gegenüber und spricht. Die Beziehung zur Therapeut:in wird dabei selbst zum Erkenntnisinstrument. Übungen und Anleitungen gibt es kaum.
Analytische Psychotherapie
Die analytische Psychotherapie ist die Kassenform der Psychoanalyse. Sie geht breiter und tiefer an die Persönlichkeitsstruktur heran als die tiefenpsychologische Therapie, findet meist zwei- bis dreimal pro Woche statt, oft im Liegen, und dauert mehrere Jahre. Sie passt für Menschen, deren Schwierigkeiten mit tief verwurzelten Mustern zusammenhängen und die sich auf einen langen Prozess einlassen möchten.
Systemische Therapie
Die Systemische Therapie betrachtet Beschwerden im Zusammenhang mit den Beziehungen, in denen ein Mensch lebt: Familie, Partnerschaft, Arbeit. Sie arbeitet ressourcen- und lösungsorientiert, etwa mit zirkulären Fragen oder dem Genogramm, und kann Angehörige direkt in die Sitzungen holen. Für Erwachsene ist sie seit 2020 Kassenleistung, für Kinder und Jugendliche seit April 2024.
Die Verfahren im direkten Vergleich
| Verhaltenstherapie | Tiefenpsychologisch fundiert | Analytisch | Systemisch | |
|---|---|---|---|---|
| Blickrichtung | Muster im Hier und Jetzt | unbewusster aktueller Konflikt | Persönlichkeitsstruktur | Beziehungen und Kontext |
| Arbeitsweise | aktiv, übend, mit Aufgaben | Gespräch, Deutung, Beziehung | freie Assoziation, Deutung | Fragen, Perspektivwechsel, Angehörige |
| Typische Frequenz | 1 x pro Woche | 1 bis 2 x pro Woche | 2 bis 3 x pro Woche | meist 1 x pro Woche oder seltener |
| Langzeittherapie Erwachsene | bis 80 Stunden | bis 100 Stunden | bis 300 Stunden | bis 48 Stunden |
Die Stundenangaben folgen der Psychotherapie-Richtlinie (Fassung vom 17.06.2026). Bei allen Verfahren ist auch eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Stunden möglich, und vor jeder Behandlung stehen die psychotherapeutische Sprechstunde und zwei bis vier probatorische Sitzungen. Kombinieren lassen sich die Verfahren in einer Kassentherapie nicht.
Methoden innerhalb der Verfahren
Viele bekannte Begriffe sind keine eigenen Verfahren, sondern Methoden, die Therapeut:innen innerhalb ihres Verfahrens einsetzen:
- EMDR: eine traumafokussierte Methode, die bei Erwachsenen mit PTBS innerhalb aller vier Richtlinienverfahren angewendet werden kann, wenn die Therapeut:in dafür qualifiziert ist.
- Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT): eine verhaltenstherapeutische Behandlung mit Skills-Training für Menschen mit starken Gefühlsschwankungen, vor allem bei Borderline-Persönlichkeitsstörung.
- Schematherapie, Akzeptanz- und Commitment-Therapie (ACT), achtsamkeitsbasierte Ansätze: Weiterentwicklungen der Verhaltenstherapie.
- Mentalisierungsbasierte Therapie (MBT): ein psychodynamischer Ansatz, ebenfalls vor allem bei Borderline-Persönlichkeitsstörung.
- Traumatherapie: kein eigenes Verfahren, sondern ein Sammelbegriff für Behandlungen von Traumafolgestörungen.
Therapieformen ohne Kassenzulassung
Neben den vier Richtlinienverfahren gibt es Ansätze, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlen. Die Psychotherapie-Richtlinie schließt ausdrücklich unter anderem die Gesprächspsychotherapie nach Carl Rogers, die Gestalttherapie, die Logotherapie, das Psychodrama und die Transaktionsanalyse aus. Auch die Beihilfe erkennt etwa Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie und Psychodrama nicht an. Manche dieser Ansätze fließen als Elemente in andere Behandlungen ein.
Zwei Sonderfälle, nach denen viele suchen:
- Paartherapie und Familientherapie: Als reine Paar- oder Familienberatung sind sie keine Kassenleistung. Hat eine Person eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung, kann eine Systemische Therapie Partner:in oder Familie aber einbeziehen.
- Kunsttherapie: eine künstlerische Therapie, die vor allem ergänzend in Kliniken und Reha eingesetzt wird. Ambulant ist sie keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn Sie keine psychische Erkrankung behandeln lassen, sondern Begleitung bei einer Lebensfrage suchen, kann auch Beratung oder Coaching passen. Den Unterschied erklärt der Ratgeber Psychotherapie und psychologische Beratung.
Welches Verfahren passt zu mir? Fünf Fragen
1. Worum geht es bei Ihnen?
Für manche Erkrankungen geben die deutschen Leitlinien klare Hinweise:
- Angststörungen: Die S3-Leitlinie (Stand 2021) empfiehlt vorrangig kognitive Verhaltenstherapie. Psychodynamische Therapie ist eine Alternative, wenn KVT nicht wirkt, nicht verfügbar ist oder Sie sie bevorzugen. Mehr unter Angststörung: Behandlung.
- Posttraumatische Belastungsstörung: Die S3-Leitlinie (Fassung 2026) empfiehlt traumafokussierte Verfahren wie EMDR oder traumafokussierte kognitive Verhaltenstherapie. Mehr unter PTBS: Behandlung.
- Borderline-Persönlichkeitsstörung: Die S3-Leitlinie (Stand 2022) empfiehlt eine auf die Störung zugeschnittene Psychotherapie, bei Selbstverletzung oder Suizidalität vorrangig DBT oder MBT.
- Depressionen: Hier sind mehrere Verfahren wirksam. Welches passt, hängt stark von Schweregrad, Vorgeschichte und Ihren Vorlieben ab, mehr unter Depression: Behandlung.
Ob überhaupt eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt, klärt die psychotherapeutische Sprechstunde. Eine erste Orientierung gibt der Selbsttest zur psychischen Gesundheit. Er ersetzt keine Diagnose.
2. Möchten Sie eher üben oder eher verstehen?
Wer konkrete Strategien sucht, Struktur mag und bereit ist, zwischen den Sitzungen zu üben, fühlt sich in einer Verhaltenstherapie oft gut aufgehoben. Wer verstehen möchte, warum sich bestimmte Gefühle und Konflikte wiederholen, und lieber frei spricht, findet sich eher in tiefenpsychologischer oder analytischer Arbeit wieder. Beides ist legitim, und viele Menschen haben eine klare Vorliebe, wenn sie darüber nachdenken.
3. Spielen Beziehungen eine zentrale Rolle?
Wenn Ihre Beschwerden eng mit Familie, Partnerschaft oder einem bestimmten Umfeld verknüpft sind, oder wenn Angehörige ohnehin stark mitbetroffen sind, lohnt sich ein Blick auf die Systemische Therapie. Sie kann diese Menschen direkt einbeziehen.
4. Wie viel Zeit können und möchten Sie investieren?
Eine Verhaltenstherapie oder Systemische Therapie kommt oft mit weniger Stunden aus. Eine analytische Psychotherapie mit zwei bis drei Terminen pro Woche über Jahre ist eine echte Verpflichtung neben Beruf und Familie. Das spricht nicht gegen sie, sollte aber in die Entscheidung einfließen.
5. Stimmt die Zusammenarbeit?
Das Verfahren ist nur ein Teil. Die Qualität der Beziehung zur Therapeut:in hängt über alle Verfahren hinweg mit dem Therapieerfolg zusammen. Eine Meta-Analyse von 295 Studien mit mehr als 30.000 Patient:innen fand diesen Zusammenhang unabhängig von der Therapierichtung, auch bei Behandlungen über das Internet. Achten Sie in den ersten Sitzungen darauf, ob Sie sich ernst genommen fühlen und offen sprechen können. Worauf Sie bei der Suche achten können, erklärt der Ratgeber Psychotherapeut:in finden.
Wenn es nicht passt: wechseln ist erlaubt
Manchmal merkt man erst nach einigen Sitzungen, dass Verfahren oder Therapeut:in nicht passen. Das ist kein Scheitern. Die probatorischen Sitzungen sind genau dafür da. Sprechen Sie Zweifel offen an, oft lässt sich in der Therapie selbst etwas verändern. Wenn nicht, ist ein Wechsel möglich. In der Kassenversorgung brauchen Sie bei einem Therapeut:innenwechsel keine neue Sprechstunde. Mehr dazu im Ratgeber Wenn die Therapie nicht anschlägt.
Wer darf Psychotherapie anbieten?
Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut:in“ ist gesetzlich geschützt. Sie dürfen nur approbierte Psychotherapeut:innen und ärztliche Psychotherapeut:innen führen. Für die Kassenabrechnung brauchen sie zusätzlich die Fachkunde in einem Richtlinienverfahren, deshalb arbeiten Kassentherapeut:innen jeweils in einem bestimmten Verfahren. Im Erstgespräch können Sie direkt fragen, in welchem.
Was Sie jetzt tun können
- Notieren Sie Ihr Anliegen: Was belastet Sie, seit wann, und was soll sich verändern?
- Überlegen Sie Ihre Vorlieben: eher üben oder verstehen, allein oder mit Angehörigen, kürzer oder länger?
- Nutzen Sie die Sprechstunde: Termine vermittelt die Terminservicestelle unter 116 117, eine Überweisung brauchen Sie nicht. Wie lange es bis zu einem Therapieplatz dauern kann, lesen Sie unter Wartezeiten in der Psychotherapie.
- Fragen Sie nach: In welchem Verfahren arbeiten Sie? Wie würde eine Behandlung bei mir aussehen?
Online-Psychotherapie mit Therapy Lift
Bei Therapy Lift finden Sie approbierte Psychotherapeut:innen aus verschiedenen Verfahren, die per Video behandeln. Im Profil sehen Sie, mit welchem Verfahren und welchen Methoden jemand arbeitet. Das erste Kennenlerngespräch ist kostenfrei, sodass Sie die Passung ohne Kosten prüfen können. Eine 50-minütige Sitzung kostet für Selbstzahlende 120,00 bis 167,58 €, für Privatversicherte gilt der Regelsatz von 167,58 €. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten im Umfang Ihres Tarifs. Termine sind oft innerhalb weniger Tage möglich, die Verbindung ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt, die Server stehen in Deutschland. Zur Therapeutensuche.
Häufige Fragen
Welche Arten von Psychotherapie gibt es?
In Deutschland bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen vier Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Systemische Therapie. Daneben gibt es Methoden, die innerhalb dieser Verfahren eingesetzt werden, etwa EMDR oder DBT, und Therapieformen ohne Kassenzulassung wie Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie oder Kunsttherapie.
Welche Therapieform ist die beste?
Eine für alle beste Therapieform gibt es nicht. Für manche Störungen empfehlen Leitlinien bestimmte Verfahren vorrangig, etwa kognitive Verhaltenstherapie bei Angststörungen oder traumafokussierte Verfahren bei PTBS. Darüber hinaus zählen Ihre Vorlieben und die Passung zur Therapeut:in, die verfahrensübergreifend mit dem Erfolg zusammenhängt.
Was ist der Unterschied zwischen Verhaltenstherapie und tiefenpsychologischer Therapie?
Die Verhaltenstherapie arbeitet aktiv und übend an Mustern, die Beschwerden heute aufrechterhalten, oft mit Aufgaben zwischen den Sitzungen. Die tiefenpsychologisch fundierte Therapie sucht im Gespräch nach unbewussten Konflikten und Beziehungsmustern, die hinter den Beschwerden stehen. Beide werden meist einmal pro Woche durchgeführt.
Muss ich vor der Therapie wissen, welches Verfahren ich will?
Nein. In der psychotherapeutischen Sprechstunde bekommen Sie eine fachliche Einschätzung, welche Behandlung in Frage kommt. Es hilft aber, vorher zu überlegen, ob Sie eher üben oder eher verstehen möchten und ob Angehörige einbezogen werden sollen.
Kann ich das Verfahren wechseln, wenn es nicht passt?
Ja. Wenn Verfahren oder Therapeut:in nicht passen, ist ein Wechsel möglich und sollte offen angesprochen werden. Wechseln Sie die Therapeut:in, brauchen Sie in der Kassenversorgung keine neue Sprechstunde. Für eine neue Richtlinientherapie wird allerdings ein neuer Antrag gestellt.