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Emil Herrling
Emil Herrling
  • Nov 22, 2023
  • Aktualisiert: Oct 7, 2026
  • 7 min read

Medizinisch geprüft von:

Dipl. Psych. Jan-Matthis Wasserfuhr

Therapeut:in finden: So treffen Sie die richtige Wahl

Fachliche Qualifikation ist die Voraussetzung, die Beziehung entscheidet mit über den Erfolg. Sechs Kriterien, die helfen, eine wirklich passende Therapeut:in zu finden.

Gemälde im expressionistischen Stil: Ein gelbes Teleskop auf einer Terrasse richtet sich auf einen Sternenhimmel mit zwei Monden.

Therapeut:in finden: So treffen Sie die richtige Wahl

Die fachliche Qualifikation ist Voraussetzung. Aber sie allein entscheidet nicht darüber, ob eine Therapie Ihnen hilft. Die Forschung zeigt seit Jahrzehnten: Die Qualität der Arbeitsbeziehung zwischen Patient:in und Therapeut:in hängt verlässlich mit dem Behandlungsergebnis zusammen. Eine Metaanalyse über 295 Studien mit mehr als 30.000 Patient:innen fand diesen Zusammenhang über alle Verfahren hinweg, im Sprechzimmer ebenso wie bei internetbasierter Therapie (Flückiger und Kolleg:innen, 2018).

Das macht die Suche zu einer wichtigen Entscheidung. Sie wählen nicht nur eine Behandlung, Sie wählen eine Person, mit der Sie über Monate arbeiten werden. Dieser Artikel beschreibt sechs Kriterien, die in der Praxis entscheiden, ob es passt, und welche Fragen Sie im Erstgespräch stellen können. Wenn es Ihnen vor allem um Tempo geht, finden Sie die schnellsten Wege im Ratgeber Schnell einen Therapieplatz finden.

1. Approbation und fachliche Qualifikation prüfen

Das ist die Mindestvoraussetzung. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt (§ 1 Psychotherapeutengesetz). Achten Sie auf diese Bezeichnungen:

  • Psychotherapeut:in mit Approbation. Seit der Reform von 2020 führt ein eigenes Studium zur Approbation. Wer früher ausgebildet wurde, trägt die Bezeichnung Psychologische Psychotherapeut:in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in. Beide Berufe gibt es weiterhin.
  • Fachpsychotherapeut:in. Nach der Approbation folgt eine mehrjährige Weiterbildung, zum Beispiel für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche. Sie ist Voraussetzung für eine Kassenzulassung.
  • Ärztliche Psychotherapeut:in. Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Ärzt:innen mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie. Sie dürfen auch Medikamente verordnen.
  • Heilpraktiker:innen für Psychotherapie dürfen heilkundlich tätig sein, sind aber nicht approbiert und dürfen sich nicht Psychotherapeut:in nennen. Ihre Ausbildung ist mit der Approbation nicht vergleichbar.
  • Coaches und psychologische Berater:innen ohne Heilkundeerlaubnis dürfen keine psychischen Erkrankungen behandeln. Bei Anliegen ohne Krankheitswert können sie sinnvoll sein. Den Unterschied erklärt der Ratgeber Psychotherapie und psychologische Beratung.

Sicher prüfen können Sie die Approbation über die Suchdienste der Landespsychotherapeutenkammern. Die Bundespsychotherapeutenkammer verweist auf ihrer Seite Wege zur Psychotherapie auf diese Kammersuchen und betont, dass die dort genannten Psychotherapeut:innen approbiert sind. Wer eine Kassenpraxis sucht, findet sie zusätzlich über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigungen.

2. Therapieverfahren bewusst wählen

In Deutschland gibt es vier Richtlinienverfahren, die die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen:

  • Verhaltenstherapie: strukturiert, im Hier und Jetzt, mit Übungen zwischen den Sitzungen. Mehr unter Verhaltenstherapie.
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: richtet den Blick auf aktuelle Konflikte und ihre biografischen Wurzeln.
  • Analytische Psychotherapie: langfristig angelegt, oft mit höherer Sitzungsfrequenz.
  • Systemische Therapie: schaut auf Beziehungen und Wechselwirkungen im Umfeld, mit einem Kontingent von bis zu 48 Stunden in der Langzeittherapie eher kürzer.

Welches Verfahren passt, hängt von Ihren Beschwerden und Ihren Vorlieben ab. Bei Angststörungen und Depressionen ist die Verhaltenstherapie am umfangreichsten untersucht, siehe Depression: Behandlung und Angststörung: Behandlung. Wer eher verstehen möchte, woher ein wiederkehrendes Muster kommt, fühlt sich in einem psychodynamischen Verfahren oft gut aufgehoben. Eine ausführliche Entscheidungshilfe bietet der Ratgeber Welches Therapieverfahren passt zu mir?

3. Spezialisierung und Erfahrung mit Ihrer Beschwerde

Eine erfahrene Therapeut:in für Angststörungen ist nicht automatisch die richtige Wahl bei Traumafolgestörungen. Spezialisierung zählt, vor allem bei:

  • Essstörungen (Bulimie, Anorexie, Binge-Eating)
  • Zwangsstörungen
  • Posttraumatischer Belastungsstörung
  • ADHS bei Erwachsenen, siehe ADHS bei Erwachsenen
  • bipolaren Störungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • chronischen Schmerzen

Bei der Erstanfrage können Sie konkret fragen: „Mit welchen Beschwerden arbeiten Sie häufig?“ Eine ehrliche Antwort verrät viel. Wer kein klares Schwerpunktgebiet nennt, ist nicht automatisch ungeeignet. Es ist aber gut zu wissen.

4. Persönliche Passung: die „Chemie“ ernst nehmen

Hier wird es weniger greifbar, und genau hier fällt oft die Entscheidung. In der ersten oder zweiten Sitzung lohnt es sich, ein paar Dinge bei sich selbst zu beobachten:

Fühlen Sie sich gehört? Bei einer guten Passung haben Sie das Gefühl, dass Ihre Beschwerden ernst genommen werden, ohne dass Sie ständig korrigieren müssen.

Können Sie ehrlich sein? Wenn Sie schon in der ersten Sitzung das Gefühl haben, etwas zurückzuhalten oder zu beschönigen, ist das ein Warnsignal.

Empfinden Sie die Person als kompetent? Das hat nichts mit Sympathie zu tun. Manche sehr kompetente Therapeut:innen wirken eher zurückhaltend. Sie sollten aber den Eindruck haben, dass die Person weiß, was sie tut.

Stimmen Tempo und Stil? Manche bevorzugen einen strukturierten, aktiven Stil, andere einen ruhigeren, abwartenden. Beides ist legitim, aber nicht beides passt zu jeder Person.

Diese Aspekte lassen sich nicht aus einem Profilbild oder einem Lebenslauf ableiten. Sie zeigen sich erst in der Begegnung. Genau dafür gibt es die probatorischen Sitzungen.

5. Praktische Faktoren

Drei Dinge, die in der Theorie nebensächlich wirken, in der Praxis aber oft entscheiden:

Erreichbarkeit. Eine Praxis, die Sie eine Stunde Anfahrt kostet, wird auf Dauer zur Belastung. Bei Online-Psychotherapie fällt der Weg weg, und die Auswahl hängt nicht mehr von Ihrem Wohnort ab. Ob das Format zu Ihnen passt, klärt die Entscheidungshilfe zur Online-Therapie.

Termine. Manche Praxen bieten nur Vormittagstermine, manche nur Abende. Klären Sie das vorab, bevor eine gute Passung an der Logistik scheitert.

Geschlecht der Therapeut:in. Bei manchen Themen (Trauma, Sexualität, Erfahrungen mit Gewalt) kann das Geschlecht eine Rolle spielen. Wenn Sie eine klare Präferenz haben, ist das legitim.

6. Wenn die erste Wahl nicht passt

Es ist normal, mehr als eine Therapeut:in kennenzulernen, bevor die passende dabei ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind vor jeder Richtlinientherapie zwei bis vier probatorische Sitzungen vorgesehen, genau für diese Prüfung. Sie verpflichten Sie zu nichts.

Wenn Sie nach diesen Sitzungen ein ungutes Gefühl haben, dürfen Sie wechseln. Das ist im System vorgesehen. Bei einem Wechsel brauchen gesetzlich Versicherte keine neue Sprechstunde, die neue Therapeut:in kann direkt mit probatorischen Sitzungen beginnen. Wann ein Wechsel auch mitten in einer laufenden Therapie sinnvoll ist, beschreibt der Ratgeber Wenn die Therapie nicht anschlägt.

Fragen für das Erstgespräch

Eine kurze Liste hilft, das erste Gespräch zu nutzen, statt hinterher zu grübeln:

  1. Mit welchen Beschwerden arbeiten Sie häufig, und welches Verfahren wenden Sie an?
  2. Wie würde eine Behandlung bei mir ungefähr aussehen, und woran merken wir, ob sie wirkt?
  3. Wie oft und zu welchen Zeiten finden die Sitzungen statt?
  4. Wie läuft die Abrechnung bei meinem Versicherungsstatus, und was kostet eine Sitzung?
  5. Was passiert, wenn es mir zwischen den Sitzungen schlechter geht?

Achten Sie danach weniger darauf, ob alle Antworten perfekt waren, und mehr darauf, wie Sie sich im Gespräch gefühlt haben.

Konkret: Wo suche ich?

Suchdienste der Psychotherapeutenkammern. Hier finden Sie approbierte Psychotherapeut:innen in Ihrer Region, mit Angaben zu Verfahren und Schwerpunkten.

Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Terminservicestelle (116117). Für gesetzlich Versicherte der Weg zur Kassenpraxis. Die Terminservicestelle vermittelt einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde innerhalb von vier Wochen, einen Platz für die Langzeittherapie aber in der Regel nicht.

Empfehlungen. Hausärzt:innen kennen oft Kolleg:innen in der Region, und auch Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis können ein guter Startpunkt sein.

Online-Psychotherapie. Bei Therapy Lift arbeiten ausschließlich approbierte Psychotherapeut:innen per Video, für Privatversicherte und Selbstzahlende. In der Therapeutensuche sehen Sie vorab Profile mit Verfahren und Schwerpunkten, und das erste Kennenlerngespräch ist kostenfrei. So können Sie die Passung prüfen, bevor Sie sich entscheiden.

Wenn die Wartezeiten in Ihrer Region zu lang sind, lesen Sie weiter unter Wartezeiten in der Psychotherapie und Schnell einen Therapieplatz finden.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob eine Therapeut:in approbiert ist?

Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt und darf nur mit Approbation oder als Ärzt:in mit entsprechender Qualifikation geführt werden. Sicher prüfen können Sie das über die Suchdienste der Landespsychotherapeutenkammern, dort sind nur approbierte Psychotherapeut:innen gelistet. Heilpraktiker:innen für Psychotherapie, Coaches und Berater:innen sind nicht approbiert.

Wie viele Therapeut:innen darf ich ausprobieren?

Dafür gibt es keine feste Grenze. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind vor einer Richtlinientherapie zwei bis vier probatorische Sitzungen vorgesehen, um die Passung zu prüfen, und auch ein späterer Wechsel ist möglich. In der privaten Krankenversicherung regelt der Tarif, wie viele Probesitzungen erstattet werden.

Ist die Beziehung zur Therapeut:in wirklich so wichtig?

Ja. Die Qualität der therapeutischen Arbeitsbeziehung hängt in der Forschung über alle Verfahren hinweg stabil mit dem Behandlungserfolg zusammen. Eine große Metaanalyse über 295 Studien fand diesen Zusammenhang auch bei internetbasierter Therapie. Fachliche Qualifikation bleibt die Voraussetzung, die Passung entscheidet mit.

Darf ich mir eine Therapeut:in eines bestimmten Geschlechts wünschen?

Ja. Gerade bei Themen wie Gewalt, Sexualität oder Trauma ist eine solche Präferenz nachvollziehbar und legitim. Sprechen Sie sie bei der Suche und im Erstkontakt offen an.


Akute Krise? Wenn Sie in einer akuten Notlage sind oder Suizidgedanken haben, wenden Sie sich bitte sofort an die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, kostenfrei, rund um die Uhr) oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei Lebensgefahr: 112.

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