Mentale Gesundheit

Datenschutz bei Online-Therapie: Was Sie wissen sollten

Was passiert mit Ihren Daten in einer Online-Therapie? Welche rechtlichen Anforderungen gelten, wer was erfährt, woran Sie seriöse Anbieter erkennen und worauf Sie selbst achten können.

Aktualisiert: 6 min read
Emil Herrling

Geschrieben von

Emil Herrling

Medizinisch geprüft

Dipl. Psych. Jan-Matthis Wasserfuhr

Gemälde einer Burg auf einem Hügel, umgeben von Zypressen und grüner Landschaft.

Datenschutz bei Online-Therapie: Was Sie wissen sollten

Was passiert eigentlich mit dem, was ich meiner Therapeut:in per Video erzähle? Wer kann mithören? Wo werden die Daten gespeichert? Und wer erfährt überhaupt, dass ich in Therapie bin? Das sind berechtigte Fragen, und sie gehören vor den Start einer Behandlung.

Die kurze Antwort: Online-Psychotherapie unterliegt in Deutschland denselben strengen Regeln wie eine Sitzung in der Praxis. Wenn der Anbieter sauber arbeitet und Sie ein paar Punkte selbst beachten, ist die Videositzung ebenso vertraulich. Die längere Antwort handelt davon, wie Sie das prüfen können und welche Daten im Gesundheitssystem trotzdem fließen.

Die rechtliche Grundlage in Deutschland

Schweigepflicht nach § 203 StGB

Psychotherapeut:innen unterliegen wie Ärzt:innen der gesetzlichen Schweigepflicht. Wer sie verletzt, macht sich strafbar. Die Form der Sitzung ändert daran nichts. Was Sie in einer Videositzung sagen, ist genauso geschützt wie in einer Praxis.

DSGVO und Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten gehören nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt, etwa für die Behandlung oder mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung, und es gelten strenge technische und organisatorische Sicherheitsanforderungen. Sie haben das Recht auf Auskunft, welche Daten über Sie gespeichert sind.

Anforderungen an die Videosprechstunde in der Kassenversorgung

Für Kassenpraxen gelten feste Regeln: Der Videodienst muss zertifiziert sein, die Sitzung muss während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein, und die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung veröffentlicht eine Liste der zertifizierten Videodienstanbieter. Für Privatbehandlungen sind diese Vorgaben nicht verpflichtend, sie sind aber ein guter Maßstab, um Anbieter zu vergleichen.

Ihre Patientenakte

Auch in der Online-Therapie führt Ihre Therapeut:in eine Patientenakte. Sie haben nach § 630g BGB das Recht, sie einzusehen und Kopien zu verlangen. Aufbewahrt wird sie in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung (§ 630f BGB).

Was technisch im Hintergrund passiert

Bei einem seriösen Online-Therapie-Anbieter läuft die Sitzung über eine Plattform, die Folgendes erfüllt:

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Audio und Video werden auf Ihrem Gerät verschlüsselt und erst bei Ihrer Therapeut:in wieder entschlüsselt. Selbst der Plattformbetreiber kann die Inhalte nicht mitverfolgen.
  • Verarbeitung in Deutschland oder der EU. Dann gilt die DSGVO unmittelbar, und Sie müssen keine Übermittlung in Drittländer prüfen. Für die USA gibt es seit 2023 zwar wieder eine Rechtsgrundlage, den EU-US-Datenschutzrahmen, er ist aber umstritten. Bei Gesundheitsdaten ist ein Serverstandort in Deutschland oder der EU die einfachste Lösung.
  • Keine Sitzungsaufzeichnung. Die Sitzung läuft live und wird nicht gespeichert.
  • Authentifizierung. Sie und Ihre Therapeut:in melden sich mit eigenen Zugangsdaten an. Niemand kann sich unbemerkt in die Sitzung einwählen.

Was nicht zählt: ein Schloss-Symbol im Browser. Das zeigt nur eine verschlüsselte Verbindung zur Website an (TLS), nicht die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Sitzungsinhalte. Seriöse Anbieter dokumentieren klar, welche Verschlüsselung sie verwenden.

Bei Therapy Lift sind die Videositzungen Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Die Server stehen in Deutschland, die Infrastruktur betreiben wir selbst.

Wer erfährt was über Ihre Behandlung?

Die Schweigepflicht schützt die Inhalte Ihrer Sitzungen. Einige Daten fließen trotzdem, je nachdem, wie die Behandlung bezahlt wird:

  • Gesetzlich Versicherte: Für die Abrechnung erhält die Krankenkasse die Diagnose als ICD-10-Code und die abgerechneten Leistungen, keine Gesprächsinhalte. Für eine Langzeittherapie geht ein Bericht pseudonymisiert an eine Gutachter:in.
  • Elektronische Patientenakte (ePA): Seit 2025 haben gesetzlich Versicherte eine ePA, sofern sie nicht widersprochen haben. Bevor Daten zu psychischen Erkrankungen in die ePA übertragen werden, müssen Praxen Sie ausdrücklich auf Ihr Widerspruchsrecht hinweisen (§ 347 SGB V).
  • Privatversicherte und Beihilfe: Die Diagnose steht auf der Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einreichen. Das ist keine Besonderheit der Online-Therapie, sondern gilt auch in der Praxis. Relevant werden kann es später bei Gesundheitsfragen, etwa vor einer Verbeamtung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Selbstzahlende: Es werden keine Daten an eine Versicherung übermittelt. Das ist für manche ein wichtiger Grund, die Therapie selbst zu zahlen. Mehr dazu auf der Seite für Selbstzahlende.

Ihr Arbeitgeber erfährt von einer Psychotherapie nichts, solange Sie es nicht selbst erzählen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber enthält keine Diagnose.

Wie Sie seriöse Anbieter erkennen

Sechs Merkmale, die Sie in wenigen Minuten prüfen können.

1. Die Therapeut:innen sind approbiert. Achten Sie auf die geschützte Bezeichnung „Psychotherapeut:in“ oder „Psychologische Psychotherapeut:in“. „Coach“ oder „Berater:in“ reichen für eine Heilbehandlung nicht aus. Wie Sie die Approbation prüfen, steht im Ratgeber Therapeut:in finden.

2. Eine Datenschutzerklärung mit konkreten Angaben. Sie nennt die Verantwortlichen mit Adresse und beschreibt, welche Daten erhoben werden, wo sie verarbeitet werden, wie lange sie gespeichert werden, an wen sie gegebenenfalls weitergegeben werden und wie Sie Auskunft, Löschung oder Widerspruch verlangen können.

3. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausdrücklich benannt. Wenn das weder in der Datenschutzerklärung noch in den FAQ steht, fragen Sie aktiv nach.

4. Ein zertifizierter oder vergleichbar geprüfter Videodienst. Bei Kassenbehandlungen ist ein zertifizierter Dienst Pflicht. Bei Privatbehandlungen lohnt sich die Frage, nach welchen Standards der Anbieter seine Sicherheit prüfen lässt.

5. Standort und Impressum. Vollständiges Impressum, Adresse in Deutschland oder der EU, klare Verantwortlichkeit. Anbieter, die das verschleiern, sind ein Warnsignal.

6. Keine Werbe-Tracker in der Behandlung. Innerhalb der Behandlung, also bei Terminen, Nachrichten und Videositzungen, haben Werbe- und Analyse-Tracker nichts zu suchen. Wenn Sie dort einer langen Liste von Marketing-Cookies zustimmen sollen, ist das ein Hinweis auf eine weniger sorgfältige Datenpraxis.

Abzugrenzen ist die Videotherapie auch von Chatbots und Selbsthilfe-Apps: Für eine KI gilt keine Schweigepflicht. Die Unterschiede erklärt der Vergleich Online-Therapie, DiGA oder KI-Chatbot.

Was Sie selbst tun können

Auch beim bestaufgestellten Anbieter gibt es Faktoren, die in Ihrer Hand liegen.

Ungestörter Raum. Ein Raum, in dem niemand mithören kann, mit einer Tür, die Sie schließen können. Wenn Mitbewohner:innen oder Familie zu Hause sind, planen Sie das vorab. Kopfhörer helfen zusätzlich.

Aktuelles Endgerät und Browser. Updates installieren, idealerweise das Gerät nutzen, das Sie auch sonst für vertrauliche Dinge verwenden. Vermeiden Sie geteilte oder öffentliche Computer.

Keine offene WLAN-Verbindung. Idealerweise Ihr Heimnetz oder mobile Daten. Öffentliche Hotspots sind nicht der richtige Ort für eine therapeutische Sitzung.

Vorsicht beim Bildschirmteilen. Wenn Sie etwas zeigen möchten, etwa ein Stimmungstagebuch, achten Sie darauf, dass im geteilten Bereich keine anderen privaten Inhalte sichtbar sind.

Benachrichtigungen ausschalten. Nachrichten, die während der Sitzung aufpoppen, lenken ab und können bei geteiltem Bildschirm sichtbar werden.

Häufige Fragen

Ist Online-Therapie genauso vertraulich wie eine Sitzung in der Praxis?

Rechtlich ja. Psychotherapeut:innen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB, und die gilt unabhängig davon, ob Sie in der Praxis sitzen oder vor der Kamera. Technisch kommt es darauf an, dass die Sitzung Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist und Sie in einem Raum sprechen, in dem niemand mithört.

Erfährt meine Krankenkasse, worüber ich in der Therapie spreche?

Nein. Bei einer Kassenbehandlung erhält die Krankenkasse für die Abrechnung die Diagnose als ICD-10-Code, aber keine Gesprächsinhalte. Bei Privatversicherten steht die Diagnose auf der Rechnung, die Sie einreichen. Wer selbst zahlt, übermittelt keiner Versicherung Daten.

Werden Videositzungen aufgezeichnet?

Bei seriösen Anbietern nicht. Eine Aufzeichnung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider Seiten zulässig und sollte gut begründet sein. Fragen Sie im Zweifel direkt nach.

Kann ich meine Patientenakte einsehen?

Ja. Nach § 630g BGB haben Sie das Recht, Ihre Patientenakte einzusehen und Kopien zu verlangen, auch bei einer Online-Therapie. Behandelnde müssen die Akte in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren.

Wenn Sie überlegen, online zu starten

Datenschutz sollte ein selbstverständlicher Teil der Anbieterwahl sein, nicht der einzige Filter. Wer eine seriöse Plattform mit approbierten Therapeut:innen wählt, einen ruhigen Raum hat und die eigenen Geräte aktuell hält, hat eine Sitzung, die einer Praxisstunde an Vertraulichkeit nicht nachsteht.

Ob das Format zu Ihrer Situation passt, klärt die Entscheidungshilfe zur Online-Therapie, den praktischen Ablauf beschreibt der Schritt-für-Schritt-Leitfaden. In der Therapeutensuche von Therapy Lift sehen Sie vorab, wer Sie behandeln würde.

Quellen

  • Datenschutz
  • Online-psychotherapie
  • Dsgvo
  • Verschlüsselung
  • Schweigepflicht

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