1. Ratgeber
  2. Kostenerstattung
  3. Kostenerstattung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Emil Herrling
Emil Herrling
  • Jun 27, 2023
  • Aktualisiert: Apr 28, 2026
  • 5 min read

Medizinisch geprüft von:

Dipl. Psych. Jan-Matthis Wasserfuhr

Kostenerstattung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens — mit Checkliste, was bei jedem Schritt wirklich zählt und welche Fehler den Antrag scheitern lassen.

Blog post image for: Kostenerstattung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Kostenerstattung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn Sie sich für das Kostenerstattungsverfahren entschieden haben, brauchen Sie nicht primär juristisches Wissen, sondern ein klares Vorgehen. Was die Kassen ablehnt, ist selten der Anspruch selbst. Es sind Anträge mit lückenhafter Dokumentation, fehlenden Nachweisen oder ungünstig formulierten Begründungen.

Diese Anleitung führt Sie durch die fünf Schritte. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, aber sie deckt das ab, was in der Mehrzahl der Fälle zum Erfolg führt. Wenn Sie vorab verstehen wollen, wie das Verfahren rechtlich funktioniert, lesen Sie zuerst die Übersicht zum Kostenerstattungsverfahren. Wenn Ihre Kasse bereits abgelehnt hat, finden Sie unter Kostenerstattung trotz Ablehnung eine Strategie für den Widerspruch.

Schritt 1: Psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen

Was Sie tun müssen: Vereinbaren Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer/einem kassenzugelassenen Psychotherapeut:in. Das ist die formale Grundlage. Ohne diesen Termin und das daraus resultierende Formular geht das Kostenerstattungsverfahren nicht.

Wie Sie einen Termin bekommen: Direkt in einer Praxis anfragen oder über die Terminservicestelle der KV unter Tel. 116117. Die TSS ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von vier Wochen einen Sprechstundentermin zu vermitteln.

Was Sie aus dem Termin mitnehmen:

  • Das Formular PTV-11, der sogenannte Konsiliarbericht. Er enthält die ICD-10-Diagnose und eine Empfehlung zur Behandlungsform.
  • Eine schriftliche Empfehlung, ob ambulante Psychotherapie indiziert ist.
  • Eine Einschätzung zur Dringlichkeit (akut, baldig, regulär).

Diese Unterlagen sind das Fundament des Antrags.

Schritt 2: Wartezeiten dokumentieren

Was Sie tun müssen: Dokumentieren Sie nachweislich, dass Sie keinen kassenzugelassenen Therapieplatz in zumutbarer Zeit erhalten. Das ist der entscheidende Beweisschritt — die meisten Ablehnungen scheitern hier.

Wie Sie das richtig machen:

  1. Erstellen Sie eine Tabelle mit mindestens 5 bis 10 Praxisanfragen aus Ihrer Region.
  2. Halten Sie für jede Anfrage fest: Datum der Anfrage, Praxisname, Adresse, Telefonnummer, Antwort der Praxis (Wartezeit, keine Aufnahme, keine Antwort), Datum der Antwort.
  3. Speichern Sie wo möglich Beweise: Screenshots von Online-Anfragen, E-Mail-Verkehr, Anrufprotokolle.
  4. Nutzen Sie auch die Terminservicestelle (116117). Eine erfolglose Vermittlungsanfrage dort ist ein starker Beleg.

Worauf die Kassen achten:

  • Anfragen müssen aus Ihrer Region stammen, nicht aus dem ganzen Bundesgebiet.
  • Anfragen müssen aus den letzten Wochen oder Monaten stammen, nicht älter.
  • Eine Wartezeit von 3 bis 4 Monaten gilt in der Regel als unzumutbar; bei akuten Beschwerden auch früher.

Schritt 3: Privatpraxis oder Online-Therapeut:in finden

Was Sie tun müssen: Suchen Sie eine approbierte Psychotherapeutin oder einen approbierten Psychotherapeuten, die oder der bereit ist, Sie im Kostenerstattungsverfahren zu behandeln. Klären Sie vorab den freien Behandlungsplatz und die formalen Bedingungen.

Worauf Sie achten:

  • Die Person muss eine Approbation haben. “Heilpraktiker für Psychotherapie”, “Coaches” oder andere nicht approbierte Berufsgruppen werden nicht über das Verfahren erstattet.
  • Sie sollte Erfahrung mit dem Verfahren haben. Manche Praxen wickeln das routinemäßig ab und unterstützen bei der Antragstellung.
  • Klären Sie das Honorar vorab. Üblich ist der 2,3-fache Satz der GOP. Manche Praxen liegen darüber, dann müssen Sie die Differenz selbst tragen.

Online-Therapie ist hier oft eine schnelle Alternative — die Suche ist nicht auf Ihren Wohnort beschränkt, und für die meisten Indikationen ist das Format gut belegt. Wenn Sie unsicher sind, ob das Format zu Ihnen passt, finden Sie eine Selbsteinschätzung hilfreich.

Schritt 4: Antrag bei der Krankenkasse stellen

Was Sie tun müssen: Reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen formellen Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V ein.

Was der Antrag enthalten sollte:

  • Anschreiben mit Bezug auf § 13 Abs. 3 SGB V und der konkreten Bitte um Kostenübernahme
  • PTV-11-Konsiliarbericht aus der Sprechstunde
  • Tabelle mit dokumentierten Praxisanfragen (siehe Schritt 2)
  • Bestätigung der gewünschten Privatpraxis oder Online-Therapeut:in über die Aufnahmebereitschaft und das Honorar
  • Bei akuter Symptomatik gegebenenfalls ärztliche oder psychotherapeutische Bestätigung der Dringlichkeit

Wie Sie den Antrag einreichen:

Schriftlich per Einschreiben oder über das Online-Portal Ihrer Kasse, mit Eingangsbestätigung. Heben Sie eine Kopie aller Unterlagen auf.

Wie lange die Kasse Zeit hat:

Drei Wochen für die Bearbeitung; mit medizinischer Stellungnahme fünf Wochen. Wenn die Kasse innerhalb dieser Frist nicht antwortet, gilt der Antrag nach § 13 Abs. 3a SGB V als genehmigt — eine wichtige Klausel, die viele Versicherte nicht kennen.

Schritt 5: Behandlung beginnen und Rechnungen einreichen

Was Sie tun, wenn die Kasse zustimmt: Sie können die Behandlung beginnen. Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut stellt Ihnen Rechnungen aus, in der Regel monatlich oder nach jeder Sitzung. Diese reichen Sie bei Ihrer Kasse zur Erstattung ein.

Worauf Sie dabei achten:

  • Die Rechnungen müssen den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Liquidation entsprechen (Behandlungsdaten, GOP-Ziffern, Honorar).
  • Reichen Sie die Rechnungen zeitnah ein, manche Kassen haben Fristen.
  • Bei Direktabrechnung (manche Kassen praktizieren das) entfällt dieser Schritt für Sie.

Was Sie tun, wenn die Kasse ablehnt:

Eine erste Ablehnung ist häufig und nicht das Ende. Die meisten Ablehnungen beruhen auf:

  • unzureichend dokumentierter Wartezeit
  • formalen Mängeln im Antrag
  • pauschaler Begründung der Kasse, die Sie widersprechen können

Sie haben einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Eine Strategie für die zweite Runde finden Sie unter Kostenerstattung trotz Ablehnung: Strategie und Widerspruch.

Drei häufige Fehler, die den Antrag kosten

Zu wenige Praxisanfragen. Die Kassen erkennen oft erst eine zweistellige Anzahl als ernsthaft an. Wer drei Anrufe gemacht hat und schon einen Antrag stellt, riskiert die Ablehnung mit der Begründung, die Suche sei nicht ausreichend gewesen.

Anfragen ohne schriftliche Spuren. Telefonate ohne dokumentierte Antwort lassen sich später nicht nachweisen. E-Mails oder Online-Anfragen mit Bestätigung sind viel besser.

Vorab keine Sprechstunde wahrnehmen. Ohne PTV-11 ist der Antrag chancenlos. Manche Versicherte versuchen das Verfahren ohne diesen Schritt — und erleben dann eine Ablehnung mit dem Hinweis, der formale Voraussetzungsnachweis fehle.

Wenn Sie unsicher sind

Drei pragmatische Hinweise.

Erstens: Eine ausführliche Vorbereitung lohnt sich. Investieren Sie zwei bis drei Wochen in die saubere Dokumentation der Wartezeiten und der Sprechstunde. Das spart später Wochen Auseinandersetzung mit der Kasse.

Zweitens: Lassen Sie sich nicht abschrecken. Das Verfahren wirkt bürokratisch, ist aber gut etabliert. Tausende von Versicherten gehen diesen Weg jedes Jahr erfolgreich.

Drittens: Bei akut starker Symptomatik mit Suizidgedanken gibt es schnellere Wege als das Kostenerstattungsverfahren — die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111, die nächstgelegene psychiatrische Klinik oder den Notruf 112.

Kostenerstattungsverfahren Antrag Gesetzliche-krankenkasse Wartezeiten Psychotherapie