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  • Mar 12, 2026
  • 6 min read

Online-Psychotherapie: Kostenübernahme durch Private Krankenversicherung und Beihilfe

Erfahren Sie, wie die Kostenübernahme für Online-Psychotherapie bei PKV und Beihilfe funktioniert. Wichtige Infos zu Abrechnung, Anträgen und Selbstzahlung.

Person sitzt an einem See in den Bergen und schaut in die Ferne

Online-Psychotherapie: Kostenübernahme durch Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Suche nach einem Therapieplatz ist für viele Menschen eine große Herausforderung. Lange Wartezeiten auf einen Platz in einer niedergelassenen Praxis sind in Deutschland leider keine Seltenheit. In dieser Situation bietet die Online-Psychotherapie eine flexible und oft schneller verfügbare Alternative. Doch gerade bei digitalen Gesundheitsangeboten stellen sich viele Patienten die Frage: Wer trägt die Kosten?

Für Privatversicherte (PKV), Beihilfeberechtigte und Selbstzahler ist die Situation oft deutlich flexibler als im System der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Online-Psychotherapie Kostenübernahme möglich ist, worauf Sie bei Ihrem Tarif achten müssen und wie die Abrechnung formal korrekt abläuft.

Der Status der Online-Psychotherapie in Deutschland

Die Digitalisierung hat längst auch die psychotherapeutische Versorgung erreicht. Seit der Anpassung der berufsrechtlichen Regelungen ist es Ärzten und Psychotherapeuten in Deutschland grundsätzlich gestattet, Patienten auch via Videosprechstunde zu behandeln, sofern dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist.

Für Sie als Patient bedeutet das: Eine Videosprechstunde ist keine “Therapie zweiter Klasse”, sondern eine anerkannte Behandlungsform. Die therapeutischen Gespräche finden über zertifizierte, datenschutzsichere Videodienstanbieter statt, die den strengen Anforderungen der deutschen Gesundheitsbehörden genügen müssen.

Dabei gilt jedoch immer: Die medizinische Notwendigkeit steht im Vordergrund. Ein Erstgespräch oder eine Diagnostik findet idealerweise noch persönlich statt oder unterliegt strengen Sorgfaltspflichten, um sicherzustellen, dass eine Fernbehandlung für Ihr spezifisches Anliegen geeignet ist.

Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung (PKV)

Die gute Nachricht vorweg: Die meisten privaten Krankenversicherungen sind gegenüber telemedizinischen Leistungen sehr aufgeschlossen. Da die PKV in der Regel nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) erstattet, sind Videosprechstunden grundsätzlich abrechnungsfähig.

Abhängigkeit vom individuellen Tarif

Ob und in welcher Höhe Ihre Online-Psychotherapie Kostenübernahme erfolgt, hängt maßgeblich von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.

  • Vollversicherung: In vielen Volltarifen sind psychotherapeutische Leistungen (ambulant) inkludiert. Oftmals wird hier nicht mehr streng zwischen “Präsenz” und “Video” unterschieden, solange die Abrechnung konform zur GOÄ erfolgt.
  • Einschränkungen: Manche ältere Tarife oder Basistarife können Beschränkungen enthalten (z. B. eine maximale Anzahl an Sitzungen pro Jahr oder eine prozentuale Selbstbeteiligung).
  • Genehmigungspflicht: Bei vielen privaten Versicherern müssen Sie vor Beginn einer längeren Psychotherapie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen oder Ihre Versicherung informieren. Ihre Therapeut:in auf Therapy Lift hilft Ihnen dabei.

Es ist essenziell, dass die durchführenden Therapeut:innen über eine deutsche Approbation verfügen. Plattformen wie Therapy Lift arbeiten aussschließlich mit approbierten Psychotherapeut:innen zusammen, was die Voraussetzung für eine Erstattung in der PKV ist.

Die Situation für Beihilfeberechtigte

Beamte und deren Angehörige, die Beihilfe beziehen, profitieren ebenfalls von der Modernisierung des Gesundheitswesens. Die Beihilfeverordnungen des Bundes und der meisten Länder wurden in den letzten Jahren angepasst, um Videosprechstunden und telemedizinische Leistungen erstattungsfähig zu machen.

Bundesbeihilfe vs. Landesbeihilfe

  • Bundesbeihilfe: Hier sind psychotherapeutische Leistungen per Video in der Regel erstattungsfähig, sofern sie den allgemeinen Richtlinien der Psychotherapie-Richtlinie entsprechen und die technischen Voraussetzungen (zertifizierter Videoanbieter) erfüllt sind.
  • Landesbeihilfe: Da Beihilfe Ländersache ist, können die Details je nach Bundesland variieren. Die meisten Bundesländer haben sich jedoch den Standards der Bundesbeihilfe oder der privaten Krankenversicherungen angenähert, was die Akzeptanz von Videosprechstunden betrifft.

Wichtig für Beihilfeberechtigte ist oft die sogenannten “Probatorische Sitzungen”. Die ersten Sitzungen (Probatorik) dienen dem Kennenlernen und der Diagnostik und werden meist ohne vorherige Genehmigung übernommen. Für die darauffolgende Therapie muss ein Antrag bei der Beihilfestelle eingeleitet werden. Klären Sie daher im Vorfeld, ob Ihre Beihilfestelle spezifische Formulare für Online-Behandlungen verlangt.

Selbstzahlende: Flexibilität und Diskretion

Nicht immer ist die Abrechnung über eine Versicherung der gewünschte Weg. Viele Patient:innen entscheiden sich bewusst dafür, die Kosten für eine Online-Psychotherapie als Selbstzahlende zu tragen. Dies kann verschiedene Gründe haben:

  1. Geschwindigkeit: Antragsverfahren bei Versicherungen können Zeit in Anspruch nehmen. Als Selbstzahlende können Sie oft sofort beginnen, ohne auf bürokratische Freigaben zu warten.
  2. Diskretion & Datenschutz: Wenn Sie die Therapie selbst bezahlen, taucht keine Diagnose in Ihrer Krankenakte bei der Versicherung auf. Dies kann relevant sein, wenn Sie planen, in Zukunft Versicherungen abzuschließen, die Gesundheitsfragen beinhalten (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung oder Verbeamtung).
  3. Sperrfristen: Manchmal lehnen Versicherungen eine neue Therapie ab, wenn eine vorherige Therapie noch nicht lange genug zurückliegt (Sperrfrist). Als Selbstzahlende sind Sie an diese Fristen nicht gebunden.
  4. Keine Diagnose nötig: Für eine Erstattung durch die Kasse ist immer eine Diagnose einer psychischen Störung mit Krankheitswert notwendig. Wenn Sie Unterstützung bei Lebenskrisen, Coaching-Bedarf oder präventive Beratung suchen, ist dies oft keine Kassenleistung, aber als Selbstzahler problemlos möglich.

Wie funktioniert die Abrechnung nach GOÄ?

Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, erhalten Sie über Therapy Lift eine Rechnung, die Sie zunächst begleichen und dann bei Ihrer Versicherung einreichen (Erstattungsprinzip).

Damit die Kasse zahlt, muss die Rechnung korrekt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt sein. Dies erfüllt jede Therapy Lift Rechnung.

  • Ziffern: Typische Ziffern für psychotherapeutische Leistungen sind beispielsweise Ziffer 801 analog (Erhebung psychischer Befund), Ziffer 812 analog (Kurzzeitherapie) oder 870 (Verhaltenstherapie, Langzeittherapie).
  • Steigerungssatz: Die Kosten berechnen sich aus dem einfachen Gebührensatz multipliziert mit einem Steigerungssatz (meist 2,3-fach für durchschnittliche Schwierigkeit). Eine Rechnung sollte den Grund für höhere Steigerungssätze immer begründen.

Seriöse Anbieter stellen Ihnen Rechnungen aus, die alle formalen Anforderungen erfüllen, damit einer Erstattung möglichst nichts im Wege steht.

Checkliste: Schritt für Schritt zur Kostenübernahme

Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, empfiehlt sich folgendes Vorgehen vor Beginn der Online-Therapie:

  • Versicherungsbedingungen prüfen: Schauen Sie in Ihren Vertrag. Gibt es Klauseln zu Psychotherapie oder Telemedizin?
  • Kontakt aufnehmen: Rufen Sie Ihre PKV oder Beihilfestelle an und erkundigen Sie sich nach den notwendigen Formularen.
  • Schriftliche Bestätigung: Bitten Sie um eine kurze schriftliche Bestätigung oder einen Verweis auf die entsprechenden Tarifbedingungen per E-Mail.
  • Qualifikation prüfen: Stellen Sie sicher, dass der Behandler oder die Behandlerin über eine deutsche Approbation verfügt (bei Therapy Lift ist dies Standard).
  • Rechnung einreichen: Sammeln Sie die Rechnungen und reichen Sie diese zeitnah ein.

Häufige Fragen (FAQ)

Wird Online-Psychotherapie genauso erstattet wie eine Therapie vor Ort?

Ja, sofern Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind und Ihr Tarif Psychotherapie abdeckt. Die Abrechnung erfolgt nach den gleichen Ziffern der Gebührenordnung (GOÄ/GOP). Es gibt keine pauschale “Kürzung”, nur weil das Gespräch online stattfindet.

Brauche ich eine Überweisung vom Hausarzt/Hausärztin?

Als Privatpatient oder Selbstzahler benötigen Sie in der Regel keine Überweisung, um einen Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin aufzusuchen. Sie können direkt einen Termin vereinbaren. Manche speziellen Tarife (Primärarzt-Tarife) könnten jedoch vorschreiben, dass zuerst eine Hausärztin konsultiert werden muss. Prüfen Sie dies in Ihren Unterlagen.

Was passiert, wenn die Technik streikt?

Eine abgerechnete Sitzung muss auch tatsächlich stattgefunden haben. Sollte eine Sitzung aufgrund technischer Probleme nach wenigen Minuten abbrechen und nicht fortgesetzt werden können, wird diese nicht berechnet.

Übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten bei Therapy Lift?

Therapy Lift und viele reine Online-Praxen arbeiten häufig als Privatpraxen. Das bedeutet, dass eine direkte Abrechnung über die Gesundheitskarte der GKV oft nicht möglich ist. GKV-Versicherte können das Angebot als Selbstzahler nutzen.

Übernahme für Privatpatienten

Die Online-Psychotherapie Kostenübernahme ist für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte heute meist unproblematisch, sofern die formalen Kriterien der Gebührenordnung eingehalten werden und die Behandlung medizinisch notwendig ist. Der Weg über die Online-Therapie spart nicht nur Fahrtwege, sondern ermöglicht oft einen schnelleren Zugang zu qualifizierter Hilfe.

Wenn Sie bereit sind, den ersten Schritt zu machen, unterstützen wir Sie bei Therapy Lift gerne mit erfahrenen, approbierten Therapeuten und transparenten Abrechnungsmodalitäten.


  • Ablauf einer Online-Therapie: Wie die erste Sitzung funktioniert und was Sie technisch benötigen. So funktioniert’s

  • Selbstzahler-Informationen: Detaillierte Übersicht zu Kosten für Klienten ohne Versicherungsbindung. Mehr Informationen zu Kosten

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