1. Ratgeber
  2. Psychotherapie
  3. Erste Schritte in die Psychotherapie: So starten Sie Ihre Behandlung
Emil Herrling
Emil Herrling
  • Mar 27, 2025
  • Aktualisiert: Oct 5, 2026
  • 7 min read

Medizinisch geprüft von:

Dipl. Psych. Jan-Matthis Wasserfuhr

Erste Schritte in die Psychotherapie: So starten Sie Ihre Behandlung

Erste Schritte in die Psychotherapie: Kennenlernen, Probatorik, Konsiliarbericht und Antrag, erklärt für Privatversicherte, Beihilfe und Selbstzahlende.

Eine Frau ist glücklich vor ihrem Computer in einer Online-Therapie Sitzung. Das Bild ist in grünen Farben im impressionistischen Stil.

Erste Schritte in die Psychotherapie: So starten Sie Ihre Behandlung

Die Entscheidung, sich psychotherapeutische Unterstützung zu suchen, ist oft der schwierigste Schritt. Sobald dieser innere Entschluss gefasst ist, stehen viele vor einer neuen Hürde: dem organisatorischen Weg zur eigentlichen Behandlung. Gerade wenn man sich psychisch belastet fühlt, können Anträge, Fachbegriffe und die Suche nach einer passenden Therapeut:in wie ein unüberwindbarer Berg wirken.

Der Weg muss nicht kompliziert sein. Für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende gibt es oft flexiblere und schnellere Möglichkeiten als im gesetzlichen System. Dieser Artikel führt Sie durch die ersten Schritte in die Psychotherapie, erklärt Begriffe wie „Probatorik“ und „Konsiliarbericht“ und zeigt, wie Sie zeitnah die Hilfe bekommen, die Sie brauchen.

Wichtiger Hinweis für Notfälle
Wenn Sie sich in einer akuten Krise befinden oder Suizidgedanken haben, warten Sie bitte nicht auf einen regulären Therapietermin. Hilfe ist sofort verfügbar:

  • Notruf: 112
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • TelefonSeelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (kostenlos, anonym, rund um die Uhr)

1. Den eigenen Versicherungsstatus klären

Bevor Sie zum Telefon greifen oder online nach Therapeut:innen suchen, hilft ein kurzer Blick in Ihre Unterlagen. Die ersten Schritte in die Psychotherapie unterscheiden sich nämlich organisatorisch, je nachdem, wie Sie versichert sind.

Privatversicherte und Beihilfe

In der privaten Krankenversicherung (PKV) hängen die Leistungen von Ihrem Tarif ab. Alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie im Umfang Ihres Tarifs. Unterschiede gibt es bei der Zahl der erstatteten Sitzungen pro Jahr, bei den Probesitzungen und beim Genehmigungsverfahren. Laut PKV-Verband ist in einigen Tarifen eine Zusage der Versicherung erst nach den Probesitzungen oder nach den ersten 20 Stunden nötig, ein einheitliches Antragsverfahren gibt es nicht.

  • Tipp: Rufen Sie Ihre Versicherung an oder prüfen Sie Ihren Tarif. Fragen Sie konkret: „Wie viele probatorische Sitzungen sind ohne vorherigen Antrag möglich?“ und „Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Kurzzeittherapie?“

In der Beihilfe sind Sprechstunde, Akutbehandlung, probatorische Sitzungen und Kurzzeittherapie ohne vorherige Anerkennung beihilfefähig, für eine Langzeittherapie braucht es eine Voranerkennung mit Gutachterverfahren. Die Einzelheiten regeln Bund und Länder jeweils selbst.

Selbstzahlende

Wenn Sie selbst zahlen, haben Sie die größte Freiheit. Sie sind an keine Vorgaben einer Versicherung gebunden und müssen keine Diagnosen an eine Versicherung übermitteln, was für manche aus Diskretionsgründen wichtig ist, zum Beispiel vor einer Verbeamtung. Sie schließen den Behandlungsvertrag direkt mit Ihrer Therapeut:in. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verweist. Mehr dazu im Ratgeber Selbstzahler-Therapie.

Gesetzlich versichert?

Für gesetzlich Versicherte beginnt der Weg mit der psychotherapeutischen Sprechstunde, einen Termin vermittelt die Terminservicestelle unter 116117 innerhalb von vier Wochen. Danach folgen probatorische Sitzungen und der Antrag bei der Krankenkasse. Welche Wege es gibt, wenn kein Kassenplatz frei ist, beschreibt der Ratgeber Schnell einen Therapieplatz finden.

2. Die Therapeutensuche: Online oder vor Ort?

Nachdem die Formalitäten geklärt sind, beginnt die Suche nach dem passenden Gegenüber. Die therapeutische Beziehung gehört zu den am besten belegten Wirkfaktoren einer Psychotherapie. Achten Sie bei der Auswahl darauf, ob Sie sich der Person anvertrauen können. Woran Sie Qualifikation und Passung erkennen, beschreibt der Ratgeber Therapeut:in finden.

Der klassische Weg: Praxis vor Ort

Viele Menschen suchen eine Praxis in ihrer Nähe. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie den persönlichen Kontakt im gleichen Raum als stabilisierend empfinden oder eine engmaschige Krisenbegleitung nötig ist.

Der flexible Weg: Online-Psychotherapie

Bei Online-Psychotherapie finden Sie qualifizierte Therapeut:innen unabhängig vom Wohnort. Bei Therapy Lift arbeiten ausschließlich approbierte Psychotherapeut:innen per Video.

  • Vorteil: Oft deutlich kürzere Wartezeiten und keine Anfahrtswege.
  • Erstattung: Alle privaten Krankenversicherungen übernehmen auch Videobehandlungen im Umfang Ihres Tarifs.

3. Das Erstgespräch und die Probatorik

Haben Sie eine Therapeut:in gefunden, vereinbaren Sie einen ersten Termin. Bei Therapy Lift gibt es zusätzlich ein unverbindliches, kostenfreies Kennenlerngespräch: Jetzt Kennenlerngespräch vereinbaren.

Vor dem eigentlichen Therapiebeginn haben Sie Zeit, sich gegenseitig kennenzulernen. Hier greift das Konzept der Probatorik.

Was ist die Probatorik?

Probatorische Sitzungen sind eine Art „Probezeit“ vor der Therapie. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind es mindestens zwei und höchstens vier Sitzungen, in der Beihilfe bis zu fünf. In der PKV legt Ihr Tarif die Zahl fest.

  • Für Sie: Sie prüfen, ob Sie sich verstanden fühlen, ob Ihnen die Arbeitsweise zusagt und ob Sie Vertrauen fassen können.
  • Für Ihre Therapeut:in: Sie klärt, ob eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert vorliegt, welche Diagnose zutrifft und ob ihr Verfahren (z. B. Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) für Ihr Anliegen geeignet ist.

In der Regel übernehmen private Krankenversicherung und Beihilfe die Kosten für diese probatorischen Sitzungen ohne vorherigen aufwendigen Antrag.

4. Der Konsiliarbericht: ein ärztlicher Check-up

Während der probatorischen Phase oder kurz danach bittet Ihre Therapeut:in Sie unter Umständen, eine Ärzt:in aufzusuchen, meist die Hausärzt:in oder eine Psychiater:in. Diese erstellt einen sogenannten Konsiliarbericht.

Das klingt bürokratisch, ist aber medizinisch sinnvoll. Die Ärzt:in klärt, ob es körperliche Ursachen für Ihre psychischen Beschwerden gibt (eine Schilddrüsenunterfunktion kann zum Beispiel depressive Verstimmungen auslösen) oder ob körperliche Erkrankungen bei der Therapie berücksichtigt werden müssen.

Ob der Bericht Pflicht ist, hängt vom Kostenträger ab. In der Beihilfe gehört er bei einer Behandlung durch psychologische Psychotherapeut:innen zum Antrag auf Langzeittherapie, so etwa im Land Berlin. In der PKV regelt das Ihr Tarif, und wenn Sie selbst zahlen, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeut:in, ob eine ärztliche Abklärung sinnvoll ist.

5. Antragstellung und Kostenübernahme (PKV & Beihilfe)

Wenn Sie und Ihre Therapeut:in sich nach den probatorischen Sitzungen für eine Zusammenarbeit entscheiden, folgt bei Privatversicherten je nach Tarif der Antrag auf Psychotherapie.

  • Kurzzeittherapie: Viele Versicherungen genehmigen ein Kontingent von bis zu 24 Sitzungen auf Basis eines kurzen Schreibens der Therapeut:in. In der Beihilfe ist die Kurzzeittherapie ohne Voranerkennung möglich.
  • Langzeittherapie: Hierfür verfasst Ihre Therapeut:in meist einen ausführlichen Bericht an eine Gutachter:in. Der Bericht geht pseudonymisiert an die Gutachter:in, die Notwendigkeit und Aussichten der Behandlung prüft.
  • Genehmigung: Sobald die Zusage der Versicherung (und gegebenenfalls der Beihilfestelle) vorliegt, kann die Therapie nahtlos weitergehen.

Wenn Sie selbst zahlen, entfällt dieser Schritt. Sie vereinbaren den weiteren Verlauf direkt mit Ihrer Therapeut:in. Wie die Abrechnung mit der PKV im Detail läuft, erklärt der Ratgeber Psychotherapie mit PKV.

6. Checkliste: Ihr Wegweiser zum Therapiestart

Hier sind die ersten Schritte in die Psychotherapie noch einmal kompakt zusammengefasst:

  1. Versicherung prüfen: Tarifbedingungen der PKV oder Beihilfe checken oder als Selbstzahler:in ein Budget festlegen.
  2. Therapeutensuche: Online-Angebote oder Suchdienste der Psychotherapeutenkammern nutzen. Achten Sie auf die Approbation.
  3. Termin vereinbaren: Erstgespräch oder Kennenlerngespräch buchen.
  4. Probatorik nutzen: Die Probesitzungen bewusst zum Kennenlernen nutzen. Prüfen Sie Ihr Bauchgefühl.
  5. Ärztliche Abklärung: Falls gefordert, einen Konsiliarbericht einholen.
  6. Antrag stellen: Ihre Therapeut:in unterstützt Sie beim Ausfüllen der Formulare für Ihre Versicherung (entfällt, wenn Sie selbst zahlen).
  7. Start: Beginn der regulären Sitzungen.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich als Selbstzahler:in sofort anfangen?

Ja, das ist einer der größten Vorteile, wenn Sie selbst zahlen. Da kein Genehmigungsverfahren bei einer Versicherung nötig ist, kann die Therapie beginnen, sobald Sie eine Therapeut:in mit freien Terminen gefunden haben.

Was kostet eine Therapiestunde für Selbstzahlende?

Approbierte Psychotherapeut:innen rechnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab, die auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verweist. Der Betrag hängt von den Ziffern und dem Steigerungssatz ab, üblich ist der 2,3-fache Satz. Bei Therapy Lift kostet eine 50-minütige Sitzung für Selbstzahlende 120,00 bis 167,58 Euro, das Kennenlerngespräch ist kostenfrei. Mehr Informationen zu den Kosten für Selbstzahlende finden Sie hier.

Werden Online-Therapien von der PKV übernommen?

Ja. Alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten im Umfang Ihres Tarifs, auch für Psychotherapie per Video bei approbierten Psychotherapeut:innen. Videobehandlung ist für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte seit 2022 dauerhaft möglich. Da Tarife sehr unterschiedlich sind, lohnt sich vor Therapiestart eine kurze schriftliche Rückfrage bei Ihrer Versicherung.

Brauche ich eine Überweisung von der Hausärzt:in?

Nein. Psychotherapeut:innen können Sie in Deutschland direkt aufsuchen, eine Überweisung ist nicht nötig. Ein ärztlicher Konsiliarbericht kann später trotzdem gefordert sein, etwa vor einer Langzeittherapie in der Beihilfe, um körperliche Ursachen auszuschließen.

Der erste Schritt lohnt sich

Auch wenn Begriffe wie „Antragsverfahren“ oder „Probatorik“ zunächst trocken klingen, sind es nur kleine formale Hürden auf dem Weg zu mehr Lebensqualität.

Für Privatversicherte und Selbstzahlende ist der Zugang oft schneller möglich als gedacht. Bei Therapy Lift begleiten wir Sie auf diesem Weg per Video, diskret und mit approbierten Psychotherapeut:innen. Ein erster Termin kommt oft innerhalb weniger Tage zustande. Mehr für Privatversicherte finden Sie auf unserer Seite Psychotherapie für Privatversicherte.

Matchen Sie eine passende Therapeut:in und vereinbaren Sie noch heute Ihr unverbindliches Erstgespräch in der Therapy Lift App.

Therapiebeginn Ablauf Privatversichert Psychotherapie