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Emil Herrling
Emil Herrling
  • Jun 27, 2023
  • 5 min read

Medizinisch geprüft von:

Dipl. Psych. Jan-Matthis Wasserfuhr

Kostenerstattungsverfahren in der Psychotherapie: 5 Schritte für eine erfolgreiche Beantragung

Psychotherapie ist eine wertvolle Unterstützung bei der Bewältigung psychischer Erkrankungen und dient der Linderung von Leid. Doch leider ist der Zugang zu psychotherapeutischen Behandlungen nicht immer einfach. Oftmals stehen die gesetzlichen Krankenkassen vor der Herausforderung, ausreichend Therapieplätze zur Verfügung zu stellen. In solchen Fällen kann das Kostenerstattungsverfahren eine Alternative sein, um dennoch die benötigte Behandlung zeitnah zu erhalten. In diesem Blogpost werden die verschiedenen Schritte für eine erfolgreiche Beantragung im Kostenerstattungsverfahren in der Psychotherapie erklärt.

Schritt 1: Informieren Sie sich über das Kostenerstattungsverfahren

Bevor Sie den Antrag stellen, ist es wichtig, sich über das Kostenerstattungsverfahren zu informieren. Bringen Sie in Erfahrung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Kostenerstattung zu erhalten. Dies ist von Krankenversicherung zu Krankenversicherung unterschiedlich. Ein guter erster Schritt ist es, die Webseite Ihrer Krankenkasse zu besuchen oder sich direkt an ihre Hotline zu wenden, um detaillierte Informationen zu erhalten. In einigen Fällen ist es schwierig an die notwendigen Informationen zu gelangen. Therapy Lift kann Sie zu den notwendigen Dokumenten beraten und bietet Ihnen Unterstützungsleistungen im Kostenerstattungsverfahren, um Ihren Antrag zu erleichtern.

Schritt 2: Besuchen Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde

Bevor gesetzlich Versicherte eine Psychotherapie beginnen können, ist eine psychotherapeutische Sprechstunde erforderlich. Einen Termin für eine Sprechstunde erhalten Sie zeitnah über die Terminservicestelle. Dies gilt auch bei der Kostenerstattung. In dieser Sitzung, die 50 Minuten dauert, erstellt der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin ein Formular – das sogenannte PTV-11 –, in dem Ihre psychischen Beschwerden eingeschätzt und eine Behandlungsempfehlung gegeben wird. Zudem kann festgelegt werden, welche maximale Wartezeit als zumutbar gilt und ein Dringlichkeitscode vergeben werden. Der Dringlichkeitscode ist wichtig für das Kostenerstattungsverfahren. Sprechen Sie Ihren Psychotherapeuten oder Ihre Psychotherapeutin in der Sprechstunde darauf an, dass Sie am Kostenerstattungsverfahren teilnehmen möchten. Dieses PTV-11-Formular fügen Sie Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei und können somit die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Psychotherapie nachweisen.

Schritt 3: Suchen Sie einen geeigneten privaten Psychotherapeuten

Finden Sie einen passenden Psychotherapeuten oder Psychotherapeutin, die für das Kostenerstattungsverfahren qualifiziert ist. Dazu zählen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, die eine Approbation in psychologischer Psychotherapie besitzen und in einem Richtlinienverfahren qualifiziert sind. Mehr zu den verschiedenen therapeutischen Richtlinienverfahren finden Sie hier. Stellen Sie sicher, dass der Therapeut oder die Therapeutin die erforderlichen Qualifikationen besitzt und die von Ihrer Krankenkasse geforderten Kriterien erfüllt. Fragen Sie auch nach den Kosten und klären Sie ab, ob der Therapeut oder die Therapeutin bereit ist, das Kostenerstattungsverfahren anzubieten und Ihnen zeitnah einen Therapieplatz geben kann. Alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei Therapy Lift haben Erfahrung mit dem Kostenerstattungsverfahren und können Sie bei Bedarf weiter unterstützen.

Schritt 4: Beantragen Sie eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung

Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse ein Formular für die Kostenerstattung an oder laden Sie es von ihrer Webseite (wenn verfügbar) herunter. Sollte kein Formular vorhanden sein, setzen Sie ein formloses Schreiben als Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V auf. Therapy Lift unterstützt Sie bei allen Schritten für die Beantragung einer Kostenerstattung. Ihrem Antrag fügen Sie die notwendigen Unterlagen wie das PTV-11 Formular aus der psychotherapeutischen Sprechstunde, die Liste der Kontaktversuche für einen Therapieplatz, den Nachweis über den Vermittlungsversuch über die Terminservicestelle und die Zusage des Privattherapeuten oder der Privattherapeutin hinzu.

Schritt 5: Erhalten Sie eine Zusage oder Ablehnung

Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, wird die Krankenversicherung Ihre Unterlagen prüfen und über die Kostenübernahme entscheiden. Es kann in einzelnen Fällen dazu kommen, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen zur Begutachtung Ihres Antrags hinzugezogen wird. In der Regel ist dann ein ausführliches Gutachten über Ihre psychische Gesundheit notwendig. Dieses Gutachten wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten erstellt, bei dem Sie auch die Behandlung im Kostenerstattungsverfahren beginnen. Die Bearbeitungszeit kann variieren, ist allerdings rechtlich auf drei Wochen festgelegt. Erhalten Sie nach drei Wochen keine Antwort Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, gilt der Antrag als genehmigt. Wird zusätzlich der medizinische Dienst eingeschaltet, verlängert sich die Frist auf insgesamt sechs Wochen.  Während dieser Zeit können Sie sich weiterhin um einen Therapieplatz bemühen, damit im Falle einer Ablehnung, keine wertvolle Zeit verloren geht.

Sobald Ihre Krankenkasse eine Entscheidung getroffen hat, werden Sie über das Ergebnis informiert. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine Kostenzusage auf Grundlage des eingereichten Therapieplans. Dies bedeutet, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie übernimmt, abzüglich eventueller Eigenanteile oder Zuzahlungen. Der Krankenversicherung steht es frei bis zu 5% der Behandlungskosten als Verwaltungsaufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen. Bei einer Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und weitere Informationen oder Begründungen anzufordern.

Geschafft: Beginnen Sie die Psychotherapie

Wenn Sie eine Kostenzusage erhalten haben, können Sie mit der Psychotherapie beginnen. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuvor ausgewählten Therapeuten oder Ihrer Therapeutin und klären Sie dabei auch die konkreten Kostenmodalitäten ab. Es ist wichtig, sich regelmäßig an die vereinbarten Termine zu halten und aktiv an der Therapie mitzuwirken, um bestmögliche Fortschritte zu erzielen.

Fazit

Das Kostenerstattungsverfahren in der Psychotherapie kann eine gute Option sein, um eine benötigte Behandlung deutlich schneller zu erhalten, wenn keine freien Therapieplätze über die gesetzliche Krankenversicherung verfügbar sind. Indem Sie die oben genannten Schritte befolgen, können Sie den Antragsprozess erfolgreich durchlaufen und die notwendige Unterstützung für Ihre psychische Gesundheit erhalten. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen an Ihre Krankenkasse oder an qualifizierte Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen zu wenden. Therapy Lift unterstützt Sie auch im Antragsprozess und erleichtert die bürokratischen Herausforderungen mit einer persönlichen eins zu eins Betreuung.

Ihre psychische Gesundheit ist wichtig, und es gibt Unterstützungsmöglichkeiten, um den Weg zu einer besseren seelischen Balance zu finden.

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